Schon bei den ersten Recherchen zu den Reiseformalitäten eines Reiseziels stoßen wir auf verschiedene Abkürzungen und Begriffe. Diese Formalitäten können online erledigt werden, aber sie beinhalten einige wesentliche Nuancen, die man verstehen muss, um die Anträge in Ruhe beginnen zu können.
Die Reisegenehmigungen ETA / ESTA / AVE / NZETA?
Es ist eine Genehmigung, in das Land zu reisen, in den meisten Fällen wird damit die Visumspflicht aufgehoben.
Sie hat je nach Zielort unterschiedliche Namen: AVE – Elektronische Reisegenehmigunge für Kanada - voraussichtliche Ankunftszeit ist sein englischsprachiges Pendant - Elektronische Reisegenehmigung, ESTA – Electronic System for Travel Authorization (Elektronisches System zur Reisegenehmigung) für die Vereinigten Staaten, NZeta – New Zealand Electronic Travel Authority.
Auch Europa plant, bis 2022 eine elektronische Reisegenehmigung einzuführen. ETIAS – European Travel Information and Authorization SystemDie neue Verordnung wird Besuchern aus Ländern, die bei der Einreise in den Schengen-Raum von der Visumpflicht befreit sind, helfen.
E-Visa?
L'e-Visa, Antrag auf eine elektronische Reisegenehmigung, die einem herkömmlichen Visum entspricht, ermöglicht die Einreise in das Land gemäß den Vereinbarungen. Der endgültige Entscheider über die Einreise ist der Einwanderungsbeamte. Das ist der Unterschied zwischen Reisegenehmigungen und e-Visa.
« Welche Reiseziele bieten e-Visa an? Der Voucher, in welchen Fällen sollte man sich einen besorgen? »