Mit bestimmten Dokumenten können Sie sich unter bestimmten Bedingungen in bestimmten Teilen der Welt bewegen, wir erklären es Ihnen.
Aufenthaltskarten :
Die einzigen Karten, mit denen Sie reisen können, sind die folgenden, sie müssen zusammen mit Ihrem Reisepass :
- Langzeitaufenthaltskarte: berechtigt zu einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten in bestimmten EU-Ländern.
- Einwohnerausweis
- Daueraufenthaltskarte
Sie haben keinen Reisepass?
Aufenthaltstitel :
Ausländische Staatsangehörige, die als Flüchtlinge oder Staatenlose anerkannt sind, müssen für Reisen außerhalb Frankreichs ein Dokument besitzen, das ihnen einen Reisepass ersetzt, d. h. einen Reiseausweis für Flüchtlinge (TVR), der mit einem Aufenthaltstitel für zehn Jahre oder einem Reisedokument für minderjährige Ausländer einhergeht.
Dieses Reisedokument ist biometrisch und fünf Jahre gültig. Es berechtigt zu Reisen außerhalb Frankreichs, mit Ausnahme des Herkunftslandes im Falle von Flüchtlingen und subsidiär Geschützten.
Beachten Sie jedoch, dass nicht alle diese Dokumente für ein e-Visum geeignet sind, sondern dass Sie direkt zur Botschaft gehen müssen. Private Dienste können Ihnen dabei helfen.
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