Japan 🇯🇵

Klassisches Visum & e-Visa

Wenn Sie für eine Geschäftsreise oder eine touristische Reise von weniger als 90 Tagen nach Japan reisen möchten, müssen Sie kein Visum beantragen, da die japanische Regierung seit dem 11. Oktober 2022 die Politik der Visumsfreiheit wieder aufgenommen hat, nachdem sie diese mehrere Jahre lang wegen der Covid-19-Pandemie unterbrochen hatte.

EU-Bürger benötigen für Japan kein Visum, wenn es sich um einen vorübergehenden beruflichen oder touristischen Aufenthalt von weniger als drei Monaten handelt. Wenn Sie länger als drei Monate zu Studien- oder Arbeitszwecken nach Japan reisen, benötigen Sie unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit ein Visum für die Einreise.

Die japanische Regierung versucht jedoch, ein elektronisches Visum einzuführen, das mit den Olympischen Spielen 2020 eingeführt werden sollte, aber der Covid-19 kam dazwischen und das Projekt wurde verschoben. Einige Nationalitäten haben jedoch begonnen, das Programm zu "testen".

Reisende mit einer visumpflichtigen Staatsangehörigkeit , die in einem dieser Länder leben, können ein e-Visum für Japan beantragen: Australien, Brasilien, Kambodscha, Kanada, Saudi-Arabien, Singapur, Südafrika, Taiwan, Vereinigte Arabische Emirate und Vereinigte Staaten von Amerika.

Es erlaubt einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Sie müssen mit dem Flugzeug anreisen, um eine einfache Einreise zu erhalten. Die Gebühr beträgt 3000 Yen(18 €).

Frage Antwort
Was ist das e-Visum Japan? Dies ist ein Gerät, mit dem Sie online einen Visumantrag stellen können, um ein elektronisches Visum zu erhalten, das für die Einreise nach Japan erforderlich ist.
Welche Arten von Visa kann ich beantragen? Es ist möglich, ein Touristenvisum mit einmaliger Einreise für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen zu beantragen. Für andere Arten von Visa ist ein Papierantrag erforderlich.
Was ist ein elektronisches Visum für Japan? Ein papierloses Visum ohne physischen Aufkleber im Reisepass, das beim Einsteigen in das Flugzeug elektronisch vorzulegen ist.
Bin ich berechtigt, ein e-Visa für Japan zu beantragen? Verfügbar für Ausländer aus bestimmten Ländern, sofern keine Ausnahmen vorliegen. Nur Inhaber eines gewöhnlichen Reisepasses, die mit dem Flugzeug reisen, können sich bewerben.
Wie lange ist ein e-Visum Japan gültig? 3 Monate nach Ausstellung für eine einmalige Einreise nach Japan gültig, mit E-Mail-Benachrichtigung bei Ablauf oder Ungültigkeit.
Kann ich die Gültigkeit meines e-Visums für Japan verlängern? Eine Verlängerung des eVISA ist nicht möglich.
Was kostet das e-Visum Japan? Die Kosten betragen 3,000 Yen, wobei je nach Herkunftsland Ausnahmen oder Ermäßigungen möglich sind.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags auf ein e-Visum für Japan? Die Bearbeitung dauert normalerweise 5 Arbeitstage, kann aber je nach Antrag oder Klärungsbedarf auch länger dauern.
Wie wird mein Antrag bearbeitet? Der Antrag wird von der für Ihren Wohnort zuständigen japanischen Einrichtung geprüft, wobei zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.

Wie kann ich ein e-Visa beantragen, während wir den Service bereitstellen?

https://www.youtube.com/watch?v=PZPxygNAJ-c

Welche Formalitäten sind für eine visumfreie Geschäfts- oder Urlaubsreise nach Japan erforderlich?

Als EU-Bürger benötigen Sie für die Einreise nach Japan kein Visum, wenn es sich um eine Geschäftsreise oder eine touristische Reise mit einer Dauer von weniger als 90 Tagen handelt. Trotz der Visumsfreiheit müssen Sie dennoch einige Formalitäten erfüllen, um in Japan einreisen zu dürfen. Für eine vorübergehende Geschäftsreise benötigen Sie einen Reisepass, der bei der Ankunft in Japan noch sechs Monate gültig ist, einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, eine Bestätigung des Hin- und Rückflugs, die erforderlichen Dokumente für das nächste Reiseziel und einen Nachweis über den Grund Ihrer Reise.

Die Formalitäten für eine vorübergehende touristische Reise nach Japan sind weitgehend die gleichen, ob Sie nun einen bei Ankunft noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass, ausreichende finanzielle Mittel, einen Hin- und Rückflug oder Dokumente, die den Grund Ihrer Reise belegen, benötigen.

Warum muss ich für die Einreise nach Japan ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt beantragen?

Wenn Sie für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten zu Studienzwecken oder zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nach Japan reisen möchten, müssen Sie ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt beantragen. Dieser Antrag unterliegt strengen Vorschriften. Um ein Arbeitsvisum für Japan zu erhalten, müssen Sie zunächst bei der japanischen Einwanderungsbehörde ein Berechtigungszertifikat beantragen. Erst nach Erhalt dieser Bescheinigung können Sie ein Visum für die Einreise nach Japan beantragen. Sie können ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt zu Arbeitszwecken beantragen, wenn Sie ins Ausland gehen oder einen einmaligen Auftrag im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit ausführen (z. B. sechs Monate Forschung in einem japanischen Labor), zur Familienzusammenführung, wenn Sie einen im Ausland lebenden Ehepartner nachholen möchten oder wenn Sie Verwandte haben, die in Japan leben, oder zu Studienzwecken, wenn Sie als Student ein Semester in Japan verbringen.

Wie erhalte ich ein Visum für Japan?

Für die Einreise nach Japan ist ein Visumantrag erforderlich, wenn Sie nicht unter die Visumbefreiung für Japan fallen. Um ein japanisches Visum zu erhalten, müssen Sie einen vollständigen Visumantrag stellen und vor Ihrer Abreise nach Japan persönlich beim japanischen Konsulat Ihres Wohnsitzlandes vorstellig werden, um den Antrag einzureichen. Sie müssen einen gültigen Reisepass vorlegen, dessen Stichtag über dem geplanten Rückreisedatum liegen muss. Außerdem müssen Sie ein aktuelles Passfoto und eine von einer japanischen Agentur ausgestellte Bescheinigung über die vorherige Genehmigung einreichen. Sie müssen auch das Datum und die Art der Rückreise angeben und einen Nachweis über die Unterkunft der Personen vorlegen, die Sie vor Ort aufnehmen. Die Frist für die Beantragung eines Visums für Japan beträgt 5 Werktage. Dies ist ein Richtwert, der von den japanischen Behörden angegeben wird. Um Ihre Reise nach Japan sorgfältig und in Ruhe vorbereiten zu können, empfehlen wir Ihnen, Ihr Visum zwei bis drei Wochen vor Ihrer Abreise zu beantragen.

Die Beantragung eines Langzeitvisums für Japan erfolgt in mehreren Schritten: Zusammenstellung Ihres Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen, Einreichung des Antrags beim japanischen Konsulat Ihrer Wahl und schließlich Bezahlung und Abholung des Visums. Visamundi kann Sie bei diesem letzten Schritt unterstützen, indem wir Ihr Visum für Japan an Ihre Adresse liefern, ohne dass Sie zum japanischen Konsulat Ihres Wohnsitzlandes fahren müssen, um Ihr Visum abzuholen.

Japanisches Visum

Wie viel kostet ein Visum für Japan?

Für EU-Bürger, die länger als 90 Tage nach Japan reisen möchten, fallen je nach Art der Einreise Visagebühren an. Für ein Visum zur einfachen Einreise beträgt die Gebühr etwa 20 €, für ein Visum zur mehrfachen Einreise (unter bestimmten Bedingungen) etwa 40 € und für ein Transitvisum nur 5(5 €), wenn Sie Japan zwischen zwei Flügen von einem Zielort zum anderen besuchen möchten.

Die Visagebühr ist die Gebühr für die japanische Regierungssteuer, die für die Einreise nach Japan erforderlich ist.


Visamundi wird Sie in Kürze bei den Schritten rund um das japanische e-Visum begleiten.