Jordanien: Polizeiliche Registrierung gilt nicht für Touristen

Seit dem 1. Oktober dieses Jahres hat eine neue jordanische Regelung zur Registrierung von Ausländern nach 14 Tagen Aufenthalt bei Reisenden Besorgnis ausgelöst, da sie ähnliche Auflagen wie in anderen Ländern für die Überwachung ausländischer Einwohner vorsieht. Es ist zu betonen, dass diese Verpflichtung nicht für die große Mehrheit der Touristen gilt.

Die Einzelheiten der neuen Regelung

Ausländer, die planen, länger als 14 Tage im Land zu bleiben, müssen sich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle melden, die über ein Büro für die Verlängerung des Wohnsitzes verfügt.. Dies muss vor Ablauf von 14 Tagen nach der Ankunft geschehen.

Der Zweck dieser Regelung ist es, die Sicherheitsbehörden in die Lage zu versetzen, den Aufenthaltsort eines jeden Ausländers zu bestimmen, der sich länger als 14 Tage in Jordanien aufhält.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung führt zu einer Geldstrafe von 200 Jordanische Dinar (d.h. 200 Euro) 245 €), Diese muss bei der Ausreise aus dem Land am Flughafen bezahlt werden.

Warum sind Touristen nicht betroffen?

Obwohl sich diese Regel auf die Aufenthaltsdauer bezieht, ist sie in erster Linie eine für Personen, die beabsichtigen, langfristig im Königreich zu bleiben.

Die Quellen bestätigen explizit, dass diese Regel in den meisten Fällen nicht zutrifft. gilt nicht in den folgenden Kategorien:

  1. Touristen/Reisende zu touristischen Zwecken.
  2. Inhaber eines jährlichen Aufenthaltsvisums.
  3. Pilger (Inhaber eines Hadj-Visums).
  4. Inhaber von Transitvisa.
Die britische Regierung bestätigt, dass dies nicht für Touristen gilt.
Auch Irland bestätigt dies auf seiner Website für Reisende.

Diese Neuerung ist eher auf diejenigen ausgerichtet, die in Jordanien mit der Absicht einreisen, dort zu leben. langfristig dort zu studieren oder zu arbeiten. Reisende, die das Jordan Pass (ein digitaler Touristenpass, der die Befreiung von den Visagebühren einschließt und Zugang zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten bietet) sind ebenfalls von dieser Verpflichtung ausgenommen.

Jüngste Erfahrungen von Reisenden bestätigen diese Interpretation. Personen, die Jordanien nach einem Aufenthalt von 15 oder 16 Tagen verließen, ohne sich anzumelden, trafen nicht auf einen der folgenden Personen keine Probleme oder Bußgeldbescheide, Dies ist wahrscheinlich in der Übergangszeit der Fall. Diese Aussagen bestärken die Annahme, dass das Registrierungssystem nicht für Touristen mit einem 30-Tage-Visum gilt.

Längere Aufenthalte für Touristen

Wenn ein Tourist länger als die Gültigkeitsdauer seines Visums bleiben möchte (normalerweise 30 Tage für ein Touristenvisum), kann er sich vor Ablauf der 30 Tage bei der nächsten Polizeistation (nicht notwendigerweise die Touristenpolizei) melden, um eine Verlängerung seines ursprünglichen Visums zu erhalten.
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Als CEO von Visamundi widme ich mich der Erleichterung internationaler Reisen, indem ich unseren Kunden dabei helfe, weltweit Visa zu erhalten. Indem ich mit den sich ständig ändernden Vorschriften Schritt halte, sorge ich dafür, dass unsere Agentur ein vertrauenswürdiger Pfeiler im Bereich der Visadienstleistungen ist.

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