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Reisegenehmigung für die Einreise in das Vereinigtes Königreich beantragen

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Reisegenehmigung

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Seit 2024 hat das Vereinigte Königreich die Electronic Travel Authorisation (ETA) für visabefreite Staatsangehörige eingeführt, die nach England, Schottland, Wales oder Nordirland reisen möchten – und seit dem 23. April 2026 auch nach Jersey, Guernsey und auf die Isle of Man, wobei eine einzige Genehmigung all diese Gebiete abdeckt. Dieses System — ähnlich dem amerikanischen ESTA oder dem europäischen ETIAS — ist vollständig digital, mit Ihrem Reisepass verknüpft und zwei Jahre lang gültig. Für europäische Bürger ist die ETA seit dem 2. April 2025 verpflichtend; seit dem 25. Februar 2026 riskiert jeder Reisende — unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit — ohne gültige ETA die Verweigerung des Bordings. Obwohl der Vorgang schnell ist, muss jedes Dokument genau den Anforderungen der britischen Behörden entsprechen.

01 · Das Wesentliche

Die ETA für das Vereinigte Königreich: eine Reisegenehmigung, kein Visum

100 % online

Unabhängig von der gewählten Option wird der ETA-Antrag vollständig online gestellt — kein Botschaftsbesuch, kein Versand des Reisepasses erforderlich.

Gültiger Reisepass

Ihr Reisepass muss für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts im Vereinigten Königreich gültig bleiben. Anders als im Schengen-Raum verlangen die britischen Behörden keine 6-monatige Marge nach der Einreise.

Einfaches Verfahren

Das Verfahren gilt als zugänglich, aber jedes Dokument muss streng den Anforderungen der britischen Behörden entsprechen.

ETA-Antragsformular für das Vereinigte Königreich
Der ETA-Antrag wird vollständig online gestellt, vor der Abreise.

Die Electronic Travel Authorisation (ETA) ist ein neues System der britischen Regierung. Ihr Ziel: die Grenzsicherheit zu stärken und gleichzeitig die Einreise für visabefreite Reisende zu erleichtern. Die ETA ist kein herkömmliches Visum: Es handelt sich um eine elektronische Genehmigung, die in den britischen Computersystemen mit Ihrem Reisepass verknüpft ist und beim Einsteigen sowie bei der Ankunft automatisch überprüft wird.

Im Gegensatz zu einem klassischen Visum müssen Sie weder eine Botschaft aufsuchen noch Ihren Reisepass per Post einsenden. Alles geschieht online, innerhalb weniger Minuten, von überall auf der Welt. Die ETA wird dann elektronisch mit Ihrem Reisepass verknüpft: kein Stempel, kein Aufkleber. Die britischen Behörden rufen sie beim Grenzübertritt direkt aus ihren Systemen ab.

Dieses System orientiert sich direkt am amerikanischen ESTA (USA) und der kanadischen eTA. Das ETIAS, sein europäisches Pendant, ist dagegen noch nicht in Betrieb: Die Europäische Union hat im Juli 2026 das zuvor genannte Ziel Ende 2026 zurückgezogen und wird das Startdatum mehrere Monate im Voraus bekanntgeben. Diese Systeme verfolgen dieselbe Logik: visabefreite Reisende vor ihrer Ankunft aus Sicherheits- und Steuerungsgründen vorab zu autorisieren.

Offizielle Bezeichnung
Electronic Travel Authorisation (ETA)
Art des Dokuments
Elektronische Reisegenehmigung (≠ Visum)
Gültigkeitsdauer
2 Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses (je nachdem, was zuerst eintritt)
Maximale Aufenthaltsdauer
6 Monate pro Aufenthalt
Anzahl der Einreisen
Mehrfacheinreisen erlaubt
Konsulargebühr
20 GBP 23,38 €
Übliche Bearbeitungszeit
Meist automatische Entscheidung binnen Minuten; offiziell bis zu 3 Werktage
Geltungsgebiet
Vereinigtes Königreich (England, Schottland, Wales, Nordirland) + Jersey, Guernsey und die Isle of Man seit dem 23. April 2026
Gut zu wissen
Die ETA ist ab dem Genehmigungsdatum 2 Jahre lang gültig, jedoch nur bis zum Ablaufdatum Ihres Reisepasses, falls dieses früher eintritt. Wenn Sie Ihren Reisepass erneuern, müssen Sie eine neue ETA beantragen, die mit dem neuen Dokument verknüpft ist.

02 · Berechtigung

Wer benötigt eine ETA? Wer ist befreit?

Die ETA-Pflicht gilt für Staatsangehörige von Ländern, die kein Visum für die Einreise in das Vereinigte Königreich benötigen, aber künftig diese elektronische Genehmigung vor jeder Reise einholen müssen. Die Einführung erfolgte schrittweise:

  • Ab dem 8. Januar 2025: Bürger aus rund fünfzig Nicht-EU-Ländern — darunter Australien, Kanada, die Vereinigten Staaten, Japan, Singapur, Israel, Brasilien und zahlreiche Länder des Pazifiks und der Karibik — müssen eine ETA besitzen.
  • Ab dem 2. April 2025: Auch alle europäischen Bürger unterliegen der ETA-Pflicht (die Antragstellung war bereits ab dem 5. März 2025 möglich). Seit dem 25. Februar 2026 wird diese Pflicht beim Boarding strikt kontrolliert, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Reisenden.

Zu den betroffenen europäischen Ländern gehören unter anderem Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Belgien, die Niederlande, die Schweiz, Portugal, Polen, Schweden, Norwegen sowie die Mikrostaaten (Monaco, Andorra, San Marino, Liechtenstein, Vatikan). Insgesamt unterliegen heute 85 Staatsangehörigkeiten der ETA-Pflicht für Reisen in das Vereinigte Königreich und die Kronbesitzungen.

Britische und irische Staatsangehörige

Britische und irische Staatsangehörige benötigen keine ETA für die Einreise ins Vereinigte Königreich. Sie reisen mit ihrem nationalen Reisepass.

Im Vereinigten Königreich ansässige Personen

Personen, die das Recht haben, im Vereinigten Königreich zu leben, zu arbeiten oder zu studieren — einschließlich Inhaber des Settlement- oder Pre-Settlement-Status (EU Settlement Scheme) — sind von der ETA befreit. Sie müssen dieses Recht jedoch über ihr eVisa nachweisen können (siehe Kasten unten).

Inhaber eines gültigen britischen Visums

Wenn Sie bereits ein gültiges britisches Visum besitzen, benötigen Sie keine ETA. Eine ETA ist nur erforderlich, wenn kein Visum vorliegt.

Schulausflüge (aus Frankreich)

Die Befreiung gilt ausschließlich für Schulgruppen, die aus Frankreich anreisen: Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre, die vom France-UK School Trip Travel Information Form erfasst sind (vor der Abreise bei der Präfektur einzureichen), benötigen keine ETA. Schulgruppen aus anderen Ländern sind nicht befreit, und erwachsene Begleitpersonen benötigen in jedem Fall eine ETA.

KriteriumFrankreich – Vereinigtes KönigreichDeutschland – Vereinigtes Königreich
In Kraft seit2024, als Übergangsmaßnahme1. August 2026 (Kensington-Vertrag)
Berechtigte SchülerGruppen ab 5 Schülern, 18 Jahre und jünger, an einer beim französischen Bildungsministerium registrierten SchuleGruppen ab 5 Schülern, 19 Jahre und jünger, an einer anerkannten deutschen Schule
Visum / ETAWeder noch, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des SchülersWeder noch, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Schülers
ReisedokumentReisepass; Personalausweis für EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige zulässigReisepass; Personalausweis für EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige zulässig
PflichtformalitätVon der Schulleitung ausgefülltes und von der Präfektur mindestens 15 Tage vor Abreise bestätigtes Formular; 2 Exemplare an der Grenze vorzulegenVon der Schulleitung ausgefülltes und von der zuständigen kommunalen Behörde mindestens 15 Tage vor Abreise bestätigtes Formular; 2 Exemplare an der Grenze vorzulegen
Begleitende ErwachseneNicht befreit: ETA oder Visum je nach StaatsangehörigkeitNicht befreit: ETA oder Visum je nach Staatsangehörigkeit

Die einzigen zwei Regelungen, die eine Schulgruppe von der ETA befreien.

Sonderfall Transit: Wenn Sie durch einen britischen Flughafen transitieren, ohne die Grenzkontrolle zu passieren — d. h. den violetten Schildern «Flight Connections» folgend —, benötigen Sie keine ETA. In der Praxis bieten derzeit nur Heathrow und Manchester diesen Transit im Sicherheitsbereich an; überall sonst passieren Sie die Grenzkontrolle und die ETA wird Pflicht. Beachten Sie zudem: Diese Befreiung ist eine vorübergehende Maßnahme, die das Home Office weiterhin überprüft – bei einer Rücknahme bräuchten auch Transitreisende im Sicherheitsbereich eine ETA. Erkundigen Sie sich vor der Abreise stets bei Ihrer Fluggesellschaft.

Geografische Sonderfälle: Reisende mit Wohnsitz in Irland, die von Irland, Guernsey, Jersey oder der Isle of Man aus reisen, sind befreit — Sie müssen diesen Wohnsitz jedoch nachweisen können (irischer Führerschein, Medical Card, Steuerbescheid …), sonst kann die Beförderung verweigert werden. Seit dem 23. April 2026 sind die Kanalinseln (Jersey, Guernsey, Alderney …) und die Isle of Man dem britischen ETA-System beigetreten: Der Antrag erfolgt über dasselbe Portal wie die ETA für das Vereinigte Königreich, und eine einzige Genehmigung deckt diese Gebiete sowie das Vereinigte Königreich ab. Wenn Sie bereits eine gültige ETA besitzen, müssen Sie für einen Besuch dieser Inseln keine neue beantragen.

Weitere von der ETA befreite Profile — oft übersehen, obwohl sie Reisende weltweit betreffen:

  • Inhaberinnen und Inhaber eines Passes als Bürger der britischen Überseegebiete (BOTC) — Bermuda, Gibraltar, Kaimaninseln, Britische Jungferninseln … — oder eines British-National-(Overseas)-Passes, der in Hongkong weit verbreitet ist;
  • Personen mit Wohnrecht (right of abode) im Vereinigten Königreich;
  • Personen mit einer Genehmigung, auf Jersey, Guernsey oder der Isle of Man zu leben, zu arbeiten oder zu studieren;
  • Antragstellende, die auf eine Entscheidung zu ihrem EU-Settlement-Scheme-Antrag warten;
  • Personen, die von der Einwanderungskontrolle befreit sind (diplomatisches Personal und Gleichgestellte) oder keine Einreiseerlaubnis benötigen.
Von der ETA befreit, weil Sie eine britische Genehmigung besitzen? Prüfen Sie Ihr eVisa
Wenn Sie von der ETA befreit sind, weil Sie ein britisches Visum oder ein Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich besitzen, ist Ihr Status heute vollständig digital: Er liegt als eVisa vor, das Sie in Ihrem UKVI-Konto einsehen. Stellen Sie vor jeder Reise sicher, dass der Reisepass, mit dem Sie reisen, mit diesem Konto verknüpft ist: Andernfalls kann die Flug-, Bahn- oder Fährgesellschaft Ihre Genehmigung nicht überprüfen und Ihnen die Beförderung verweigern, auch wenn Ihr Aufenthaltsrecht weiterhin gültig ist. Abgelaufene biometrische Aufenthaltstitel (BRP) können zum Anmelden im Konto oder zum Erstellen eines Share Codes noch 24 Monate nach dem auf der Karte aufgedruckten Ablaufdatum verwendet werden, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2026. Als Reisedokument gelten sie nicht; ebenso wenig werden sie für Right to Work- oder Right to Rent-Prüfungen oder im Rahmen des EU Settlement Scheme akzeptiert.
Doppelte britische oder irische Staatsangehörigkeit
Britische und irische Staatsangehörige benötigen keine ETA, auch wenn sie eine zweite — beliebige — Staatsangehörigkeit besitzen. Sie müssen diesen Status jedoch beim Boarding nachweisen: mit einem gültigen britischen oder irischen Reisepass oder mit einem Pass einer anderen Staatsangehörigkeit, der ein Certificate of Entitlement enthält. Auch ein abgelaufener britischer Reisepass, ausgestellt 1989 oder später, wird akzeptiert, sofern er zusammen mit einem gültigen Pass eines visumbefreiten Landes vorgelegt wird. Ohne einen dieser Nachweise kann die Beförderung verweigert werden.

03 · Was die ETA erlaubt

Zulässige Reisegründe — und zu beachtende Grenzen

Die ETA deckt eine breite Palette von Aufenthaltsgründen ab, sofern der Aufenthalt unter 6 Monaten bleibt. Sie ist für vorübergehende Besucher konzipiert, nicht für Personen, die sich im Vereinigten Königreich niederlassen möchten.

Mit der ETA erlaubt
Tourismus
Kulturbesuche, Erkundung des Landes, Urlaub
Familien- oder Freundschaftsbesuche
Besuch von Verwandten oder Freunden im Vereinigten Königreich
Geschäftsreisen
Besprechungen, Konferenzen, berufliche Veranstaltungen
Kurzfristiges Studium
Kurse oder Ausbildungen von weniger als 6 Monaten
Transit (mit Grenzübertritt)
Wenn Sie die Grenzkontrolle passieren
Medizinische Behandlung
Kurzfristige medizinische Versorgung
Mit der ETA verboten
Bezahlte oder ehrenamtliche Arbeit
Keinerlei Beschäftigung erlaubt, auch nicht unbezahlt
Aufenthalt über 6 Monate
Jeder Aufenthalt ist auf maximal 6 Monate begrenzt
Daueraufenthalt
Die ETA erlaubt keine Niederlassung im Vereinigten Königreich
Sozialleistungen
Kein Zugang zu öffentlichen Mitteln oder Leistungen
Heirat oder eingetragene Partnerschaft
Ein spezifisches Heiratsvisum ist erforderlich
Längerfristiges Studium
Über die Kurzzeitdauer hinaus ist ein Student Visa erforderlich
Zu beachten
Alleinreisende Minderjährige benötigen ihre eigene ETA. Das Vereinigte Königreich schreibt kein Standardformular vor, doch Beförderungsunternehmen und die Border Force verlangen häufig eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern; ihre Form richtet sich nach dem Wohnsitzland des Minderjährigen — in Frankreich etwa die von einem Elternteil oder Vormund unterzeichnete autorisation de sortie du territoire. Erkundigen Sie sich nach der in Ihrem Land geltenden Regelung. Der Minderjährige muss außerdem ein Einladungsschreiben oder Einzelheiten zu seiner Unterkunft im Vereinigten Königreich mitführen.

04 · Das Verfahren

Wie Sie Ihre ETA beantragen — Schritt für Schritt

  1. 1
    Überprüfen Sie Ihre Berechtigung

    Vergewissern Sie sich, dass Ihre Staatsangehörigkeit zu den Ländern gehört, für die die ETA-Pflicht gilt (und nicht zu jenen, für die ein vollständiges Visum erforderlich ist). Prüfen Sie auch, ob Sie nicht zu einer der befreiten Kategorien gehören (im UK ansässige Personen, Visuminhaber usw.).

  2. 2
    Stellen Sie die erforderlichen Dokumente zusammen

    Bereiten Sie Ihren gültigen Reisepass vor (gültig für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts, in gutem Zustand, mit mindestens einer leeren Seite und intakter maschinenlesbarer Zone), ein aktuelles Lichtbild (in den letzten 6 Monaten aufgenommen, heller einfarbiger Hintergrund, Gesicht vollständig sichtbar, JPEG-Format mindestens 600×400 Pixel) sowie Ihre persönlichen Daten (Adresse, Telefon, E-Mail).

  3. 3
    Wählen Sie Ihren Kanal: App oder Online-Formular

    Es bestehen zwei offizielle Wege. Die UK-ETA-App scannt den Chip Ihres Reisepasses und Ihr Gesicht direkt mit dem Smartphone; beim Online-Formular laden Sie stattdessen eine Passkopie und ein Foto hoch. In beiden Fällen geben Sie etwaige weitere Staatsangehörigkeiten und Ihre Beschäftigungssituation an und beantworten Fragen zu Vorstrafen und Sicherheit.

  4. 4
    Zahlen Sie die Bearbeitungsgebühr

    Entrichten Sie die Konsulargebühr von 20 GBP 23,38 € sowie etwaige Servicegebühren. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Visa, Mastercard, American Express, JCB, Apple Pay und Google Pay.

  5. 5
    Einreichen und auf die Entscheidung warten

    Prüfen Sie alle Angaben sorgfältig, bevor Sie bestätigen. Die meisten Anträge erhalten binnen Minuten eine automatische Entscheidung; die offizielle Frist beträgt jedoch bis zu 3 Werktage. Stellen Sie den Antrag mindestens 3 Werktage vor der Abreise und warten Sie vor allem die E-Mail über die Erteilung ab, bevor Sie reisen: Seit dem 25. Februar 2026 reicht ein bloß laufender Antrag zum Einsteigen nicht mehr aus.

Für Ihren Antrag vorzubereitende Dokumente
  • Gültiger ReisepassGültig für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts, in gutem Zustand, mit mindestens einer leeren Seite und intakter MRZ (maschinenlesbare Zone).
  • Hochauflösende Farbkopie der Personalangabenseite des ReisepassesScan oder klares Foto, ohne Reflexionen oder Schatten.
  • Aktuelles LichtbildIn den letzten 6 Monaten aufgenommen, heller einfarbiger Hintergrund, Gesicht vollständig unbedeckt, JPEG-Format, mindestens 600×400 Pixel. Keine Sonnenbrille oder Kopfbedeckung (außer aus religiösen oder medizinischen Gründen).
  • Wohnadresse, Telefonnummer und gültige E-Mail-AdresseFür offizielle Mitteilungen bezüglich Ihres Antrags.
  • Angaben zu Ihrer BeschäftigungssituationBerufsbezeichnung und Arbeitgeber, falls Sie beschäftigt sind.
  • Antworten auf SicherheitsfragenVorstrafenregister, etwaige weitere Staatsangehörigkeiten, Fragen zu Terrorismus und schweren Verbrechen.
Vorsicht vor betrügerischen Websites
Inoffizielle Websites geben sich als Regierungsbehörden aus, um überhöhte Gebühren zu berechnen oder Ihre persönlichen Daten zu betrügerischen Zwecken zu sammeln. Überprüfen Sie stets die Website-Adresse, bevor Sie Ihre Daten eingeben und bezahlen. Nutzen Sie einen seriösen Dienstleister, der Sie durch alle Schritte des Verfahrens begleitet.

05 · Gebühren & Fristen

Kosten der ETA und Bearbeitungszeiten

Die offizielle ETA-Gebühr beträgt 20 GBP 23,38 €. Dieser Betrag entspricht den Konsulargebühren der britischen Regierung. Zu diesem Betrag können zusätzliche Servicegebühren des gewählten Dienstleisters hinzukommen.

Diese Gebühr ergibt sich aus der von der britischen Regierung beschlossenen Erhöhung, die am 8. April 2026 in Kraft getreten ist: Die ETA stieg von 16 GBP auf 20 GBP 23,38 €. Es wird weiterhin empfohlen, den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Betrag zu prüfen.

Hinsichtlich der Fristen erhalten die meisten Anträge binnen weniger Minuten eine automatische Entscheidung. Einzelne Anträge erfordern jedoch eine eingehendere Prüfung: Die vom Home Office genannte offizielle Frist beträgt bis zu 3 Werktage. Stellen Sie den Antrag daher mindestens 3 Werktage vor der Abreise und warten Sie unbedingt die E-Mail über die Erteilung ab, bevor Sie reisen: Seit dem 25. Februar 2026 reicht ein bloß laufender Antrag zum Einsteigen nicht mehr aus. Wird Ihr Antrag abgelehnt und möchten Sie Widerspruch einlegen oder eine Alternative suchen, ist zusätzliche Zeit erforderlich.

Wichtig
Die ETA-Antragsgebühr ist nicht erstattungsfähig, auch wenn Ihr Antrag abgelehnt wird oder Sie nach der Einreichung Ihre Meinung ändern. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Angaben sorgfältig prüfen, bevor Sie Ihren Antrag bestätigen.

Im Falle einer Ablehnung: Wenn Ihre ETA abgelehnt wird, können Sie bei einer britischen Botschaft oder einem Konsulat ein Standard-Besuchervisum beantragen. Dieser Weg wird auch empfohlen, wenn Sie ein Vorstrafenregister haben oder Ihnen die Einreise in das Vereinigte Königreich in der Vergangenheit bereits verweigert wurde.

06 · Vor der Abreise

Die Reise ins Vereinigte Königreich vorbereiten: praktische Tipps

Die ETA zu erhalten ist der erste Schritt, aber für eine reibungslose Reise ins Vereinigte Königreich sind noch einige zusätzliche Vorbereitungen nötig. Die britischen Zollbehörden können bei der Einreisekontrolle Belege anfordern, die den Zweck und die Bedingungen Ihres Aufenthalts belegen. Es ist besser, diese griffbereit zu haben.

Unterhaltsmittel

Seien Sie darauf vorbereitet, nachzuweisen, dass Sie über ausreichende Mittel für Ihren Aufenthalt verfügen: aktuelle Kontoauszüge, Kreditkarte, Bargeld. Zollbeamte können dies verlangen.

Unterkunft

Halten Sie die Kontaktdaten Ihres Hotels, Ihrer Unterkunft oder Ihres Gastgebers griffbereit. Eine Buchungsbestätigung oder ein Einladungsschreiben (für Verwandtenbesuche) kann verlangt werden.

Rück- oder Weiterreiseticket

Ein Transportticket bestätigt Ihre Absicht, das britische Territorium vor Ablauf Ihres genehmigten Aufenthalts zu verlassen. Die Vorlage kann an der Grenze verlangt werden.

Übereinstimmender Reisepass und ETA

Reisen Sie unbedingt mit dem Reisepass, mit dem Ihre ETA verknüpft ist. Wenn Sie Ihren Reisepass seit Erhalt der ETA erneuert haben, ist diese nicht mehr gültig: Sie müssen eine neue beantragen.

Checkliste vor dem Einsteigen
  • Gültige ETA, die mit dem mitgeführten Reisepass verknüpft istÜberprüfen Sie das Ablaufdatum und die zugehörige Reisepassnummer.
  • Für die gesamte Aufenthaltsdauer gültiger ReisepassDas Ablaufdatum muss nach Ihrem Rückreisedatum liegen.
  • UnterkunftsnachweiseHotelbuchungsbestätigung, Einladungsschreiben oder Adresse des Gastgebers.
  • Nachweis finanzieller MittelAktueller Kontoauszug, Kreditkarte oder Äquivalent.
  • Rück- oder WeiterreiseticketBestätigt Ihre Absicht, das Vereinigte Königreich vor Ende des genehmigten Aufenthalts zu verlassen.
  • Elterliche Genehmigung für alleinreisende MinderjährigeSchriftliche Einverständniserklärung der Eltern in der im Wohnsitzland des Minderjährigen vorgesehenen Form (in Frankreich die von einem Elternteil oder Vormund unterzeichnete autorisation de sortie du territoire), begleitet von einer Kopie des Ausweisdokuments des Unterzeichners.
  • NotfallkontaktdatenTelefonnummer und Adresse eines Kontakts, der im Vereinigten Königreich oder in Ihrem Wohnsitzland erreichbar ist.
Zusammenfassung

Die ETA für das Vereinigte Königreich ist eine elektronische Reisegenehmigung — kein Visum — für visabefreite Staatsangehörige. Sie ist 2 Jahre lang gültig, erlaubt Mehrfacheinreisen und genehmigt Aufenthalte von bis zu 6 Monaten. Seit dem 23. April 2026 deckt eine einzige ETA das Vereinigte Königreich, Jersey, Guernsey und die Isle of Man ab. Für europäische Bürger ist sie seit dem 2. April 2025 verpflichtend, mit strikter Kontrolle beim Boarding seit dem 25. Februar 2026 für alle Reisenden. Das Verfahren läuft vollständig online — über die UK-ETA-App oder das Formular des Portals — und schnell (in den meisten Fällen automatische Entscheidung binnen Minuten, offiziell bis zu 3 Werktage) und die Konsulargebühr beträgt 20 GBP 23,38 €. Die Komplexität liegt weniger im Verfahren selbst als in der erforderlichen Sorgfalt: Jedes Dokument muss streng den Anforderungen der britischen Behörden entsprechen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Visamundi-Maskottchen mit Gepäck, reisebereit