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Neuseeland zieht jedes Jahr Millionen von Reisenden an, die von seinen atemberaubenden Landschaften begeistert sind: wilde Fjorde, aktive Vulkane, makellose Strände und jahrtausendealte Wälder. Für Staatsangehörige vieler Länder — darunter Europäer —, die kein herkömmliches Visum benötigen, ist die Einreise in diesen Inselstaat dennoch an eine obligatorische Vorabformalität geknüpft: die NZeTA, die elektronische Reisegenehmigung für Neuseeland. Diese 2019 eingeführte Genehmigung wird vollständig online beantragt, in wenigen Minuten, vor dem Abflug.
01 · Das Wichtigste
Alle Schritte werden über ein elektronisches Formular erledigt: kein Botschaftsbesuch, kein postalischer Versand erforderlich, unabhängig von der gewählten Option.
Die NZeTA wurde 2019 von der neuseeländischen Regierung eingeführt; sie gilt für alle Staatsangehörigen visumbefreiter Länder, sowohl für Tourismus als auch für den Transit.
Das Formular ist einfach und für alle Reisenden zugänglich, auch für diejenigen, die mit Online-Verwaltungsverfahren weniger vertraut sind.
Die NZeTA (New Zealand Electronic Travel Authority) ist kein Visum im eigentlichen Sinne. Es handelt sich um eine elektronische Reisegenehmigung für Staatsangehörige von Ländern, die bereits von der Visumspflicht befreit sind und Neuseeland für kurze Aufenthalte besuchen möchten. Wenn Sie deutscher, österreichischer, schweizerischer oder anderer europäischer Staatsangehöriger sind, gehören Sie zu den Nationalitäten, die diese Genehmigung vor dem Einsteigen obligatorisch benötigen.
Die Genehmigung ist elektronisch mit Ihrem Reisepass verknüpft. Die Fluggesellschaft prüft dies vor dem Einsteigen und kann Ihnen den Zugang zum Flugzeug verweigern, wenn Sie keine gültige NZeTA besitzen. Es ist daher zwingend erforderlich, das Verfahren vor Ihrer Abreise abzuschließen — eine Nachregulierung bei der Ankunft auf neuseeländischem Boden ist nicht möglich.
Nach der Erteilung ist die NZeTA zwei Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig, mit einer unbegrenzten Anzahl von Einreisen nach Neuseeland. Bei jeder Einreise beträgt die zulässige Aufenthaltsdauer maximal 90 Tage — für britische Staatsangehörige auf 180 Tage verlängert. Wichtig: Unbegrenzte Einreisen bedeuten keinen unbegrenzten Aufenthalt. Immigration New Zealand wendet eine strenge kumulative Regel an: Sie dürfen sich innerhalb eines beliebigen 12-Monats-Zeitraums insgesamt höchstens 6 Monate in Neuseeland aufhalten, gerechnet ab Ihrem geplanten Ausreisedatum rückwärts. Zwei Aufenthalte von je 90 Tagen im selben Jahr schöpfen Ihr Kontingent damit bereits aus. Für einen Transit ohne Gepäckabholung am internationalen Flughafen Auckland gilt eine spezifische NZeTA Transit.
Staatsangehörige visumbefreiter Länder, die Neuseeland für Tourismus, Geschäftsreisen, einen kurzen medizinischen oder Familienbesuch besuchen möchten. Alle Europäer (Franzosen, Belgier, Schweizer usw.) sind betroffen.
Nach der Ausstellung ist die NZeTA 24 Monate gültig. Sie können während dieses Zeitraums so oft wie gewünscht nach Neuseeland einreisen, jedoch maximal 90 Tage pro Aufenthalt.
Das Verfahren wird vollständig über ein Online-Formular abgewickelt. Kein Botschaftsbesuch, kein postalischer Versand von Originaldokumenten. Die NZeTA wird Ihnen per E-Mail im PDF-Format zugestellt.
Die neuseeländischen Behörden bitten darum, bis zu 72 Stunden für ihre Prüfungen einzuplanen; die NZeTA wird meist in weniger als 24 Stunden ausgestellt, die Bearbeitung kann sich aber verlängern, wenn eine weitergehende Prüfung erforderlich ist. Stellen Sie Ihren Antrag daher mindestens 3 Tage vor der Abreise. Eine Obergrenze gibt es nicht: Sie können den Antrag lange im Voraus stellen, da die Genehmigung 2 Jahre gültig bleibt.
Es ist wichtig, die NZeTA klar von einem herkömmlichen Visum zu unterscheiden. Ein Visum ist ein Dokument, das von der Botschaft oder dem Konsulat eines Landes ausgestellt wird, um einem ausländischen Staatsangehörigen die Einreise in sein Hoheitsgebiet zu genehmigen — es ist in der Regel für Nationalitäten erforderlich, die kein Befreiungsabkommen haben. Die NZeTA hingegen ist eine automatisierte elektronische Genehmigung, die ausschließlich für Länder gedacht ist, die bereits von der Visumspflicht befreit sind: Sie ersetzt kein Visum für Nationalitäten, die eines benötigen würden, und verleiht keine weitergehenden Rechte als die damit verbundene Visumbefreiung.
Sollte Ihr NZeTA-Antrag abgelehnt werden, werden die Antragsgebühren vollständig erstattet. In diesem Fall können Sie in Erwägung ziehen, einen Besuchervisumantrag direkt bei den neuseeländischen Einwanderungsbehörden einzureichen. Ablehnungsgründe sind jedoch selten, wenn die Dokumente korrekt eingereicht werden und der Reisende die Zulassungsbedingungen vollständig erfüllt.
02 · Berechtigung

Die NZeTA richtet sich an Reisende, deren Staatsangehörigkeit von der neuseeländischen Regierung als zulässig anerkannt wird — im Allgemeinen Staatsangehörige von Ländern, mit denen Neuseeland Visumbefreiungsabkommen unterhält. Als europäischer Staatsangehöriger können Sie ohne herkömmliches Visum nach Neuseeland reisen, sofern Sie sich nicht länger als 90 Tage dort aufhalten.
Um Ihre NZeTA zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der EFTA, das Vereinigte Königreich, die USA, Kanada, Japan, Südkorea, Singapur, Malaysia, Israel, Brasilien, Argentinien, Chile, Mexiko, die Golfstaaten und rund sechzig weitere Staatsangehörigkeiten fallen unter die NZeTA statt unter das Besuchervisum.
Australische Staatsbürger benötigen weder Visum noch NZeTA. Australische Daueraufenthaltsberechtigte müssen eine NZeTA beantragen, erhalten sie jedoch kostenlos und ohne IVL-Abgabe.
Inhaber eines chinesischen Reisepasses mit gültigem australischem Visum (Besuch, Arbeit, Studium oder Familie) können mit einer NZeTA für bis zu 3 Monate nach Neuseeland einreisen, statt ein vollständiges Besuchervisum zu beantragen. Es handelt sich um einen 12-monatigen Test: Prüfen Sie bei Antragstellung, ob er noch gilt.
Steht Ihre Staatsangehörigkeit nicht auf der Liste der visumbefreiten Länder, gilt die NZeTA nicht: Sie müssen bei Immigration New Zealand ein reguläres Besuchervisum beantragen — mit deutlich umfangreicheren Unterlagen und längeren Fristen.
Australische Staatsbürger, die mit einem australischen Reisepass reisen, benötigen für die Einreise nach Neuseeland weder ein Visum noch eine NZeTA.
Anders als australische Staatsbürger müssen Inhaber einer australischen Daueraufenthaltsgenehmigung vor der Reise eine NZeTA beantragen — unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Passagiere, die mit einem Kreuzfahrt- oder Frachtschiff ankommen, müssen eine NZeTA besitzen, auch wenn sie Staatsangehörige eines nicht visumbefreiten Landes sind. Nur australische Staatsbürger sind davon ausgenommen.
Seit dem 3. November 2025 können Staatsangehörige Chinas und der Mitgliedsländer des Pazifik-Insel-Forums, die aus Australien mit einem gültigen australischen Visum nach Neuseeland reisen, im Rahmen eines zwölfmonatigen Pilotprogramms mit einer NZeTA statt eines Besuchervisums einreisen.
Über die Grenze von 90 Tagen pro Aufenthalt hinaus wendet die neuseeländische Einwanderungsbehörde eine oft übersehene kumulative Regel an: Sie dürfen sich in keinem Zeitraum von 12 Monaten länger als insgesamt 6 Monate in Neuseeland aufhalten. Die Berechnung erfolgt rückwirkend über 12 Monate ab dem geplanten Ausreisedatum.
Wer im selben Jahr mehrfach ein- und ausreist, kann daher trotz gültiger NZeTA abgewiesen werden. Britische Staatsangehörige, denen 6 Monate pro Besuch zustehen, unterliegen derselben kumulativen Obergrenze.
Die NZeTA ist für Kurzaufenthalte zu touristischen, geschäftlichen, medizinischen oder familiären Zwecken vorgesehen. Sie berechtigt nicht dazu, für einen neuseeländischen Arbeitgeber oder Kunden zu arbeiten, Waren oder Dienstleistungen für Personen oder Unternehmen in Neuseeland zu erbringen oder ein Studium aufzunehmen. Wenn Ihr Vorhaben eine Tätigkeit für eine lokale Struktur oder ein Studium in Neuseeland umfasst, müssen Sie vor Ihrer Abreise ein entsprechendes Visum bei der neuseeländischen Einwanderungsbehörde beantragen.
Neu seit dem 27. Januar 2025: Die neuseeländische Regierung gestattet Besuchern — einschließlich NZeTA-Inhabern — nun, während ihres Aufenthalts aus der Ferne für einen Arbeitgeber oder Kunden mit Sitz außerhalb Neuseelands zu arbeiten (E-Mails, Telefonate, Entwicklung, Texte, Remote-Meetings). Ein eigenes „Digital-Nomad“-Visum entsteht dadurch nicht: Die Aufenthaltsgrenzen, darunter die Obergrenze von 6 Monaten je 12-Monats-Zeitraum, gelten weiterhin, und ein langer Aufenthalt kann steuerliche Folgen haben.
03 · Das Verfahren
Das NZeTA-Antragsverfahren ist einfach und schnell gestaltet. Alle Schritte werden online durchgeführt; Sie müssen nichts per Post einsenden und kein Termin ist erforderlich. Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen.
Bestimmen Sie den Zweck Ihrer Reise: NZeTA Tourismus für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen oder NZeTA Transit, wenn Sie über den Flughafen Auckland weiterreisen, ohne Ihr Gepäck abzuholen. Wenn Sie bei einem Transit Ihr Gepäck abholen, gilt die Standard-NZeTA Tourismus.
Füllen Sie das Formular mit Ihren persönlichen Daten (Nachname, Vorname, Staatsangehörigkeit, Kontaktinformationen), Ihren ungefähren Reisedaten und den Angaben zu etwaigen Reisebegleitern aus. Sie müssen Ihre Flugtickets zum Zeitpunkt des Antrags nicht vorliegen haben — Daten können ungefähr angegeben werden.
Nach dem Ausfüllen des Formulars reichen Sie die erforderlichen Dokumente ein: eine lesbare Kopie Ihres Reisepasses (mindestens 3 Monate nach Ihrem Abreisedatum aus Neuseeland gültig) und ein aktuelles Farb-Passfoto. Minderjährige müssen dieselben Dokumente wie Erwachsene einreichen.
Ihre Unterlagen werden von den für die Verwaltungsbearbeitung zuständigen Teams geprüft. Diese Prüfung stellt die Konformität und Lesbarkeit Ihrer Dokumente vor der Einreichung bei den neuseeländischen Behörden sicher.
Die Genehmigung wird Ihnen per E-Mail im PDF-Format zugesandt, in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Tagen. Drucken Sie Ihre NZeTA aus und bewahren Sie eine digitale Kopie auf: Die neuseeländischen Behörden könnten Sie bei Ihrer Ankunft am Flughafen bitten, sie vorzulegen.
Ihre NZeTA ist mit Ihrem Reisepass verknüpft. Stellen Sie sicher, dass der bei der Antragstellung verwendete Reisepass derjenige ist, den Sie an der Grenze vorlegen werden. Bei einer Reisepasserneuerung kann ein neuer NZeTA-Antrag erforderlich sein.
04 · IVL-Abgabe
Seit 2019 ist jeder internationale Besucher, der über Zoll und Einwanderungsbehörde nach Neuseeland einreist, zur Zahlung einer zusätzlichen Abgabe verpflichtet: der IVL (International Visitor Conservation and Tourism Levy). Dieser von der neuseeländischen Regierung eingeführte Beitrag dient der Finanzierung von Umweltschutz- und nachhaltigem Tourismusentwicklungsinitiativen im Land.
Gute Nachricht: Wenn Sie eine NZeTA Tourismus beantragen, ist die IVL direkt in den Antragsprozess integriert. Sie müssen sie nicht separat bezahlen oder sich einen zusätzlichen Schritt merken. Sie ist in den Gesamtgebühren der Standard-NZeTA enthalten.
Die NZeTA Transit (für Reisende, die nicht durch die neuseeländische Einwanderungsbehörde gehen) enthält die IVL hingegen nicht, da sie nur dann fällig wird, wenn der Reisende tatsächlich die Zollkontrollen passiert. Wenn Ihr Transit keine Gepäckabholung beinhaltet und Sie in Auckland in der internationalen Zone bleiben, fallen nur die NZeTA-Transit-Gebühren an.

Die NZeTA ist an ihrem offiziellen Logo erkennbar, das die Echtheit der von der neuseeländischen Regierung ausgestellten Genehmigung bestätigt. Dieses Logo erscheint auf offiziellen Dokumenten und in der Kommunikation akkreditierter Organisationen.
Zu beachten: Die über die IVL gesammelten Mittel tragen direkt zum Schutz der neuseeländischen Ökosysteme bei, die als einige der fragilsten und am besten erhaltenen des Planeten gelten. Neuseeland wendet an seinen Grenzen besonders strenge Biosicherheitsvorschriften an, um diese einzigartige Umwelt zu schützen.
05 · Biosicherheit
Neuseeland ist ein isolierter Archipel inmitten des Südpazifiks mit einer außergewöhnlichen endemischen Fauna und Flora. Zum Schutz dieser einzigartigen Umwelt wendet die neuseeländische Regierung eines der strengsten Biosicherheitsregimes der Welt an. Bei Ihrer Ankunft am Flughafen werden strenge biosicherheitsrelevante Kontrollen an Ihrem Gepäck und an Ihrer Person durchgeführt.
Diese Kontrollen sind keine bloße Verwaltungsformalität: Beamte können Ihr Gepäck inspizieren, Spürhunde einsetzen und Sie auffordern, alle mitgeführten Produkte zu deklarieren. Verstöße gegen die Biosicherheitsvorschriften können zu erheblichen Geldstrafen oder sogar einem Einreiseverbot führen.
Die an Bord der Flugzeuge verteilte Einreisekarte aus Papier gibt es nicht mehr. Sie wurde durch die New Zealand Traveller Declaration (NZTD) ersetzt, eine einzige digitale Erklärung, die Zoll-, Biosicherheits-, Einwanderungs- und Gesundheitsfragen zusammenfasst.
Sie ist für alle Einreisenden nach Neuseeland verpflichtend und kostenlos, auch für Säuglinge sowie neuseeländische und australische Staatsangehörige. Sie füllen sie online oder über die NZTD-App aus, ab 24 Stunden vor Beginn Ihrer Reise (bzw. ab 24 Stunden vor dem Auslaufen des Schiffes aus seinem letzten ausländischen Hafen bei Anreise auf dem Seeweg). Sie erhalten anschließend eine Bestätigung mit QR-Code, die Sie bei der Ankunftskontrolle — auf dem Bildschirm oder ausgedruckt — vorlegen.
Die NZTD ist von der NZeTA getrennt und ersetzt diese nicht: Sie benötigen beides. Pro Reisendem und pro Einreise ist eine Erklärung erforderlich.
Was Impfungen betrifft, ist für Reisende aus westlichen Ländern kein obligatorischer Impfstoff erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, vor der Abreise Ihren Arzt aufzusuchen, um Ihre routinemäßigen Impfungen aufzufrischen und individuelle Ratschläge entsprechend Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer Reiseroute zu erhalten.
Für vollständige und aktuelle Informationen über Einreisebedingungen und Reisehinweise veröffentlicht das Auswärtige Amt Ihres Landes regelmäßig aktualisierte Länderinformationsblätter auf seiner offiziellen Website. Die Konsultation dieser offiziellen Quellen wird vor jeder Abreise nach Neuseeland dringend empfohlen.
06 · Vor der Abreise
Neuseeland ist ein Reiseziel, das sorgfältige Vorbereitung erfordert. Zwischen dem Erhalt der NZeTA, der Überprüfung der Gültigkeit Ihres Reisepasses, den Biosicherheitsvorschriften und etwaigen Besonderheiten beim Transit — hier eine Zusammenfassung von allem, was Sie vor dem Kofferpacken beachten müssen.
Neuseeland zählt regelmäßig zu den beliebtesten Fernreisezielen, insbesondere dank der internationalen Bekanntheit seiner Landschaften, die in bedeutenden Filmproduktionen wie Der Herr der Ringe zu sehen sind. Der Tourismus stellt einen erheblichen Anteil der Wirtschaft des Landes dar. Dennoch bleibt Neuseeland ein Reiseziel, das eine rigorose Vorbereitung erfordert, sowohl im Hinblick auf die Verwaltungsformalitäten als auch auf die gesundheitlichen und umweltbezogenen Vorschriften.
Wenn Sie einen längeren Aufenthalt planen, als die NZeTA erlaubt — um zu arbeiten, zu studieren oder sich dauerhaft niederzulassen — gibt es andere Visumkategorien, darunter das Working-Holiday-Visum. Diese Verfahren sind einem separaten Prozess vorbehalten, der direkt bei den neuseeländischen Einwanderungsbehörden einzuleiten ist, und fallen nicht in den Rahmen der NZeTA.
Die NZeTA ist eine elektronische Reisegenehmigung — kein Visum — für Staatsangehörige, die bereits von der Visumspflicht für Neuseeland befreit sind. Sie ist obligatorisch, muss vor der Abreise eingeholt werden und wird vollständig online beantragt. 2 Jahre gültig mit unbegrenzten Einreisen, erlaubt sie Aufenthalte von bis zu 90 Tagen pro Einreise (180 Tage für britische Staatsangehörige) — begrenzt auf insgesamt 6 Monate in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum. Die IVL-Abgabe ist in der NZeTA Tourismus enthalten. Für einen Transit ohne Gepäck in Auckland reicht die NZeTA Transit (günstiger), für höchstens 24 Stunden im Transitbereich. Die NZeTA ersetzt nicht die New Zealand Traveller Declaration (NZTD), eine kostenlose digitale Erklärung, die für alle Einreisenden verpflichtend ist und innerhalb der 24 Stunden vor der Reise auszufüllen ist. Bei Ablehnung des Antrags werden die Antragsgebühren vollständig erstattet. Minderjährige jeden Alters benötigen ebenfalls ihre eigene NZeTA. Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 3 Tage vor der Abreise, damit Sie bei Problemen noch reagieren können.
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