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GenehmigungSeit dem 1. Januar 2024 hat Kenia das Einreisevisum für alle Nationalitäten abgeschafft und durch eine Electronic Travel Authorization (ETA) ersetzt. Dieses Dokument — eine Genehmigung, kein klassisches Visum — muss zwingend vor dem Einsteigen online beantragt werden. Eine Beantragung bei der Einreise ist nicht möglich. Das Verfahren ist vollständig digitalisiert, jedoch müssen die eingereichten Unterlagen genauen Kriterien entsprechen: Ein Fehler oder ein nicht konformes Dokument kann bereits bei der ersten Prüfung durch die kenianischen Behörden zur Ablehnung führen.
01 · Das Wesentliche
Die ETA muss zwingend über das Internet vor dem Einsteigen beantragt werden; eine Beantragung bei der Einreise in Kenia ist nicht möglich.
Alle Reisenden müssen einen Reisepass vorlegen, der mindestens 6 Monate über das geplante Einreisedatum in Kenia hinaus gültig ist.
Das ETA-System gilt seit dem 1. Januar 2024, als Kenia das Einreisevisum für alle Nationalitäten abgeschafft hat.

Die ETA (Electronic Travel Authorization) ist ein System, das die kenianische Regierung ab dem 1. Januar 2024 eingeführt hat. Sie ersetzt das frühere elektronische E-Visum, das bis dahin von ausländischen Staatsangehörigen für die Einreise nach Kenia verlangt wurde. Im Gegensatz zu einem klassischen Visum, das in den Reisepass eingetragen wird, ist die ETA ein digitales Dokument, das per E-Mail im PDF-Format zugesendet wird und ausgedruckt sowie beim Einsteigen und bei der Ankunft im kenianischen Staatsgebiet vorgelegt werden muss.
Die Grundregel ist einfach: 1 Reisepass = 1 ETA. Jeder Reisende — Erwachsener wie Minderjähriger, unabhängig vom Alter — muss über eine eigene namentlich ausgestellte Genehmigung verfügen. Die ETA gilt für eine einmalige Einreise und erlaubt Aufenthalte von weniger als 90 Tagen. Die 90-Tage-Frist beginnt ab der ersten Einreise in das kenianische Staatsgebiet, nicht ab dem Ausstellungsdatum des Dokuments.
Es ist wichtig zu betonen, dass es sich nicht um ein Visum im traditionellen Sinne handelt. Die ETA funktioniert ähnlich wie das amerikanische ESTA oder das kanadische eTA: Es handelt sich um eine Genehmigung für visabefreite Staatsangehörige zur Einreise und zum Aufenthalt in Kenia. Die Erteilung garantiert nicht die Einreise; die kenianischen Einwanderungsbeamten behalten ein Ermessensrecht an der Grenze.
02 · Anspruchsberechtigung
Seit dem 1. Januar 2024 wendet Kenia ein universelles Regime an: Grundsätzlich sind alle Nationalitäten verpflichtet, eine elektronische Reisegenehmigung für die Einreise in das Land vorzulegen. Seitdem wurden jedoch wichtige Ausnahmen eingeführt und erweitert.
Am 30. Mai 2025 verabschiedete Kenia wesentliche Änderungen seines Einwanderungsgesetzes und führte Verordnung 15G sowie einen neuen 17. Anhang ein. Diese Änderungen befreien die große Mehrheit der afrikanischen Länder — mehr als 60 afrikanische Nationalitäten — von der ETA, mit Ausnahme somalischer und libyscher Staatsbürger, die der ETA weiterhin unterliegen. Auch Länder der Karibik und des Pazifiks sind befreit. Die Befreiung ist jedoch nicht einheitlich: Sie gewährt 180 Tage für EAC-Partnerstaaten, 90 Tage für rund vierzig Länder im südlichen und östlichen Afrika, in der Karibik und im Pazifik sowie 60 Tage für den übrigen afrikanischen Kontinent. In der Praxis bleibt die ETA für die meisten europäischen, asiatischen und nordamerikanischen Länder verpflichtend — mit der bemerkenswerten Ausnahme von Zypern und San Marino, die für 90 Tage befreit sind. Die nachstehende Tabelle führt jede Stufe im Einzelnen auf.
Darüber hinaus profitieren Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) — Burundi, die Demokratische Republik Kongo, Ruanda, Südsudan, Tansania und Uganda — von einem noch günstigeren Regime: Sie können ohne ETA nach Kenia einreisen, indem sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen, für Aufenthalte von bis zu 180 Tagen.
Staatsangehörige von Burundi, der DRK, Ruanda, Südsudan, Tansania und Uganda reisen ohne ETA mit Reisepass oder Personalausweis ein, für Aufenthalte von bis zu 180 Tagen.
Mehr als 60 afrikanische Nationalitäten sind seit Mai 2025 von der ETA befreit, mit Ausnahme Somalias und Libyens, die weiterhin der ETA unterliegen.
Die meisten europäischen, asiatischen und nordamerikanischen Staatsangehörigen (darunter Deutsche, Österreicher, Schweizer und Kanadier) müssen vor der Einreise nach Kenia eine ETA einholen. In Europa sind nur Zypern und San Marino davon ausgenommen.
Seit dem 1. Januar 2024 sind Minderjährige unter 16 Jahren nicht mehr befreit. Jeder Minderjährige benötigt einen eigenen Reisepass und eine eigene namentlich ausgestellte ETA.
| Geltende Regelung | Betroffene Staatsangehörigkeiten | Aufenthalt ohne ETA |
|---|---|---|
| EAC-Partnerstaaten | Burundi, Demokratische Republik Kongo, Ruanda, Südsudan, Tansania, Uganda (ruandische und ugandische Staatsangehörige können mit dem Personalausweis reisen) | 180 Tage |
| 90-Tage-Befreiung | Südliches und östliches Afrika: Äthiopien, Botsuana, Eritrea, Eswatini, Gambia, Ghana, Komoren, Lesotho, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Republik Kongo, Sambia, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Südafrika. Außerhalb Afrikas: Barbados, Belize, Brunei, Dominica, Fidschi, Grenada, Guyana, Jamaika, Kiribati, Malaysia, Malediven, Nauru, Papua-Neuguinea, Salomonen, Samoa, San Marino, Singapur, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Tonga, Trinidad und Tobago, Tuvalu, Vanuatu, Zypern | 90 Tage |
| 60-Tage-Befreiung | Übriger afrikanischer Kontinent: Ägypten, Algerien, Angola, Äquatorialguinea, Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Dschibuti, Gabun, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kap Verde, Liberia, Madagaskar, Mali, Marokko, Mauretanien, Niger, Nigeria, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sudan, Togo, Tschad, Tunesien, Zentralafrikanische Republik | 60 Tage |
| ETA erforderlich | Alle übrigen Staatsangehörigkeiten, darunter Deutschland, Österreich, die Schweiz, Frankreich, Belgien, Italien, Spanien, das Vereinigte Königreich, die USA, Kanada, Australien, China, Indien und Japan — sowie Libyen und Somalia, die einzigen nicht befreiten afrikanischen Länder | Weniger als 90 Tage mit ETA |
Befreiungsstufen gemäß Legal Notice No. 93 vom 30. Mai 2025 zur Änderung der kenianischen Staatsangehörigkeits- und Einwanderungsverordnung. Prüfen Sie Ihre Staatsangehörigkeit stets auf dem offiziellen Portal, bevor Sie buchen.
Die ETA gilt für alle Reisezwecke: Tourismus, Geschäftsreisen, Konferenzen, Veranstaltungen, Besuche bei Angehörigen, Freiwilligendienst und NGO-Aktivitäten. Im letzteren Fall werden Einladungsunterlagen der lokalen Organisation und deren Registrierungsbescheinigung benötigt. Es sei darauf hingewiesen, dass die ETA keine Arbeitserlaubnis darstellt: Für eine entlohnte Tätigkeit ist zusätzlich zur ETA weiterhin ein spezifisches Arbeitsvisum erforderlich.
03 · Das Verfahren

Das Verfahren zur Beantragung der Kenia-ETA ist vollständig online. Es ist kein Besuch bei einer Botschaft oder einem Konsulat erforderlich, und es müssen keine Dokumente per Post eingeschickt werden. Die gesamte Akte wird digital zusammengestellt und übermittelt. Das Formular erfasst persönliche Daten, Ihre Reisepassdaten, Ihre Wohnanschrift, Ihren Beruf, den Reisezweck und Flugdaten. Nach Ausfüllen des Formulars müssen Sie die entsprechenden Nachweise einreichen.
Es ist möglich, einen Gruppenantrag auf ETA für mehrere Reisende gleichzeitig zu stellen. Die Konsulargebühren werden dabei mit der Anzahl der betroffenen Reisenden multipliziert. Jeder Reisende bleibt Inhaber einer individuellen, namentlich ausgestellten ETA.
Füllen Sie das Antragsformular mit Ihren persönlichen Daten (Nachname, Vorname, Geburtsdatum), Ihren Reisepassdaten (Nummer, Ablaufdatum), Ihrer E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Wohnanschrift, Wohnsitzland, Beruf, Reisezweck und Fluginformationen aus.
Nach Ausfüllen des Formulars reichen Sie die erforderlichen Unterlagen elektronisch ein: Kopie des Reisepasses (mindestens 6 Monate nach dem Einreisedatum in Kenia gültig), aktuelles Passfoto und Unterkunftsnachweis. Je nach Reisezweck werden zusätzliche Unterlagen verlangt: Einladungsschreiben und kenianische Unternehmensregistrierungsurkunde für eine Geschäftsreise; Einladungs- oder Unterkunftsschreiben und Kopie des Ausweises des Gastgebers für einen Familienbesuch.
Die eingereichten Dokumente werden auf Konformität geprüft, bevor sie an die kenianischen Behörden weitergeleitet werden. Dieser Schritt ist entscheidend: Die kenianischen Behörden können einen Antrag bereits auf der ersten Seite ablehnen, wenn die Unterlagen den geforderten Kriterien nicht entsprechen. Eine sorgfältige Vorprüfung jedes Dokuments minimiert dieses Risiko.
Die kenianischen Behörden bearbeiten den Antrag. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 3 Werktage. Es wird dringend empfohlen, den Antrag mindestens 3 Tage vor dem geplanten Einreisedatum einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden. Doppelte Anträge aus Ungeduld sind unbedingt zu vermeiden: Sie riskieren eine automatische Ablehnung beider Anträge.
Nach Erteilung der Genehmigung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail und Ihre ETA im PDF-Format. Dieses Dokument muss in Farbe ausgedruckt und beim Einsteigen (die Fluggesellschaft oder Reederei prüft es vor dem Boarding) sowie bei der Einwanderungsbehörde bei der Ankunft in Kenia vorgelegt werden. Dafür wird ein Einreisestempel in Ihren Reisepass eingetragen.
04 · Gebühren & Gültigkeit
Die Konsulargebühren für die Kenia-ETA sind unabhängig vom Reisezweck (Tourismus, Geschäft oder Familienbesuch) auf 35 USD 30,09 €, festgesetzt. Die Zahlung erfolgt per Kredit- oder Debitkarte. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Konsulargebühren im Fall einer Ablehnung durch die kenianischen Behörden nicht erstattungsfähig sind, es sei denn, Sie haben einen Spezialdienstleister mit Rückerstattungsgarantie im Misserfolgsfall genutzt.
Die ETA erlaubt einen Aufenthalt von weniger als 90 Tagen ab dem Datum der ersten Einreise in das kenianische Staatsgebiet. Die 90-Tage-Frist beginnt nicht mit der Ausstellung der ETA, sondern ab dem Moment, an dem Sie zum ersten Mal die kenianische Grenze überqueren. Die ETA gilt für eine einmalige Einreise, mit einer genau umrissenen Ausnahme: Wenn Sie Kenia vorübergehend in Richtung eines Partnerstaats der Ostafrikanischen Gemeinschaft (Burundi, Demokratische Republik Kongo, Ruanda, Südsudan, Tansania, Uganda) verlassen, bleibt Ihre ETA für die Wiedereinreise nach Kenia gültig, solange sie nicht abgelaufen ist. Sobald Sie jedoch in ein Land außerhalb der EAC einreisen — einschließlich an Kenia angrenzender Länder wie Äthiopien oder Somalia —, ist Ihre ETA verbraucht und für die Rückkehr wird eine neue ETA verlangt.
Es lohnt sich, das Ostafrika-Visum zu erwähnen, das trotz der Visabefreiung für Kenia weiterhin in Kraft ist. Dieses regionale Visum ermöglicht den Besuch von drei Ländern — Kenia, Uganda und Ruanda — für Konsulargebühren von 100 USD 85,98 €. Es handelt sich um ein Visum für mehrfache Einreise mit 90 Tagen Gültigkeit: Es muss zunächst für die Einreise in das ausstellende Land verwendet werden und erlaubt anschließend, sich während seiner gesamten Gültigkeitsdauer frei zwischen den drei Ländern zu bewegen. Wenn Ihr Reiseplan eine Rundreise durch diese drei Länder umfasst, ist diese Option es wert, in Betracht gezogen zu werden.
Für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft (Burundi, DRK, Ruanda, Südsudan, Tansania, Uganda) ist keine ETA erforderlich, und die genehmigte Aufenthaltsdauer kann mit einem einfachen Reisepass oder Personalausweis bis zu 180 Tagen betragen.
05 · Sonderfälle
Mehrere besondere Situationen sollten vor der Beantragung einer Kenia-ETA antizipiert werden. Im Folgenden finden Sie die am häufigsten anzutreffenden Fälle und die Antworten der geltenden Regelungen.
Reisende im Luft- oder Seetransit, die das kenianische Flughafen- oder Hafengelände nicht verlassen, benötigen keine ETA. Wenn Sie jedoch die Transitzone verlassen, ist eine ETA Pflicht.
ETA-Antragsdaten werden mit Interpol-Datenbanken abgeglichen. Vorstrafen, insbesondere für schwere Vergehen oder Bedrohungen der nationalen Sicherheit, können zu einer automatischen und unwiderruflichen Ablehnung der ETA führen.
Kenianer mit einem gültigen kenianischen Reisepass sind von der ETA befreit. Die ETA richtet sich nach der Staatsangehörigkeit des vorgelegten Reisepasses, nicht nach dem Familienstand oder Wohnsitz.
Alle Reisezwecke werden von der ETA abgedeckt, einschließlich Freiwilligendienst und NGO-Aktivitäten. Einladungsunterlagen der lokalen Organisation und deren Registrierungsbescheinigung müssen vorgelegt werden.
Eine häufig gestellte Frage betrifft die Möglichkeit, von Tansania aus nach Kenia einzureisen, um den Kilimandscharo zu besteigen. Der Kilimandscharo liegt vollständig auf tansanischem Staatsgebiet. Wenn Ihre Reiseroute Sie jedoch vor oder nach der Besteigung durch Kenia führt, benötigen Sie eine gültige ETA für die Einreise nach Kenia. Da der ETA-Antrag direkt von den kenianischen Behörden bearbeitet wird, stellt das Fehlen einer kenianischen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland kein Problem dar: Das gesamte Verfahren erfolgt online.
Bei Verlängerung oder Erneuerung sind zwei verschiedene Dokumente zu unterscheiden. Die ETA selbst kann weder erneuert noch verlängert werden: Wenn Sie nach einer Ausreise in ein Land außerhalb der EAC nach Kenia zurückkehren möchten, müssen Sie vom Ausland aus einen neuen Antrag stellen, ohne Wartefrist. Der Visitor's Pass hingegen — die bei der Ankunft an der Grenze erteilte Aufenthaltserlaubnis mit einer Höchstdauer von 90 Tagen — kann bei einer kenianischen Einwanderungsbehörde einmalig verlängert werden, um höchstens weitere 90 Tage, also auf insgesamt 180 Tage. Wenn Sie die genehmigte Aufenthaltsdauer ohne diese Verlängerung überschreiten, setzen Sie sich schweren Sanktionen aus: Geldstrafen, Abschiebung und strafrechtliche Verfolgung.
06 · Vor der Reise
Die Einholung der ETA ist eine notwendige, aber nicht ausreichende Bedingung, um eine Reise nach Kenia unter optimalen Bedingungen vorzubereiten. Mehrere weitere Schritte müssen gut vor der Abreise geplant werden: Reisepassgültigkeit, Impfungen, Unterkunft, Reiseversicherung und Kenntnis der lokalen Zollvorschriften.
Kenia verfügt über ein außergewöhnliches Naturerbe. Zu den Highlights gehören: das Maasai-Mara-Wildreservat, das für die jährliche große Gnuwanderung berühmt ist, der Tsavo-West-Nationalpark, der Nakurusee mit seinen Flamingos sowie der Kakamega-Wald. Unabhängig von Ihrer Reiseroute muss die Dokumentenvorbereitung gut vor Ihrer Abreise abgeschlossen sein.
Nach der Feststellung eines Ausbruchs des Ebola-Virus in der Demokratischen Republik Kongo und in Uganda wendet Kenia an allen Einreisepunkten verschärfte Gesundheitsüberwachungsmaßnahmen an. Betroffen sind unmittelbar kombinierte Kenia-Uganda-Reisen (Gorilla-Trekking, Weißer Nil) sowie Anschlussflüge über Entebbe oder Kinshasa.
Diese Formalitäten treten zur ETA hinzu und ersetzen sie nicht. Die Lage ändert sich rasch: Informieren Sie sich in den Tagen vor der Abreise beim kenianischen Gesundheitsministerium und bei den Reisehinweisen Ihres Landes.
Das US-Außenministerium stuft Kenia für den größten Teil des Landes auf Stufe 2 (Erhöhte Vorsicht) ein, mit spezifischen Hochrisikogebieten:
Terroranschläge der Gruppe al-Shabaab haben Regierungsgebäude, Hotels und Touristenattraktionen in Kenia ins Visier genommen. Informieren Sie sich vor der Abreise über die Reisewarnungen Ihres Heimatlandes und meiden Sie Hochrisikogebiete.
Die Kenia-ETA ist eine elektronische Reisegenehmigung — kein klassisches Visum —, die am 1. Januar 2024 eingeführt wurde, um das Einreisevisasystem zu ersetzen. Sie gilt für die meisten europäischen, asiatischen und nordamerikanischen Staatsangehörigen für Aufenthalte von weniger als 90 Tagen. Das Verfahren ist vollständig online, mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 3 Werktagen und Konsulargebühren von 35 USD 30,09 €. Die Grundregel: 1 Reisepass = 1 ETA. Die Genehmigung muss ausgedruckt und beim Einsteigen sowie bei der Ankunft vorgelegt werden. Die Komplexität gilt als mittel: Das Formular ist zugänglich, aber die Dokumente müssen streng konform sein, um eine Ablehnung bei der ersten Prüfung zu vermeiden.
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