Visamundi

Elektronisches Visum für die Einreise nach Uganda beantragen

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Elektronisches Visum

Verfügbare Reisedokumente

Wählen Sie das Visum, das zu Ihrer Reise passt. Vollständig online, mit Echtzeit-Tracking.

Uganda verlangt von nahezu allen ausländischen Staatsangehörigen ein Visum, unabhängig von der Aufenthaltsdauer oder dem Reisezweck. Seit einigen Jahren laufen alle Verfahren ausschließlich online ab: Vor dem Einsteigen wird kein Visumaufkleber mehr in den Reisepass eingeklebt. Das touristische E-Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen im Land, während das East Africa Visa — mit erster Einreise über Uganda und anschließend mehrfachen Einreisen im Raum Uganda-Kenia-Ruanda — Ihnen auch die Türen zu Kenia und Ruanda auf einer einzigen Reise öffnet. Bereiten Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor und rechnen Sie mit 5 bis 10 Werktagen bis zum Erhalt Ihres Dokuments.

01 · Das Wichtigste

Uganda E-Visum: ein obligatorisches elektronisches Visum, 100 % online

100 % online

Alle Verfahren laufen ausschließlich im Internet ab: Vor der Abreise klebt kein Konsulat mehr einen Aufkleber ein (dies geschieht bei der Ankunft durch den Grenzbeamten), und ein Visum bei der Einreise gibt es nicht.

2 verfügbare Optionen

Uganda bietet zwei touristische E-Visa an: das Tourist Visa für einen Aufenthalt ausschließlich in Uganda und das East Africa Visa (Einreise über Uganda) auch für einen Besuch in Kenia und Ruanda.

Gelbfieberimpfung

Die Impfung gegen Gelbfieber ist für die Einreise nach Uganda unabhängig von der Visumsart obligatorisch — der Nachweis muss bereits bei der Antragstellung vorgelegt werden, und die Impfung muss mindestens 10 Tage vor der Ankunft durchgeführt worden sein.

Uganda Tourismus-E-Visum — offizielles Dokument 90 Tage
Das Uganda E-Visum wird per E-Mail als offizielles digitales Dokument ausgestellt, das ab dem Ausstellungsdatum 90 Tage gültig ist.

Uganda hat sein Visumausstellungsverfahren vollständig digitalisiert. Die ugandischen Konsularbehörden kleben keine Aufkleber mehr in den Reisepass: Das E-Visum ist nunmehr der einzige legale Einreiseweg für Staatsangehörige, die der Visumpflicht unterliegen. Diese Reform vereinfacht das Verfahren erheblich: Alles läuft online ab, von der Zusammenstellung der Unterlagen bis zur Zahlung der Konsulargebühren bis hin zum Empfang des Dokuments in Ihrem E-Mail-Postfach.

Für touristische Zwecke stehen zwei E-Visum-Optionen zur Verfügung. Das Tourist Visa ist für Reisende konzipiert, die Uganda eingehend erkunden möchten — Safaris im Bwindi-Nationalpark, Berggorillas, Nilquellen, Viktoriasee — für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen. Das East Africa Visa, mit Einreise über Uganda, ist die ideale Option für eine Regionalreise, die Uganda, Kenia und Ruanda mit einer einzigen Genehmigung verbindet.

Es ist wichtig, diese beiden Visadokumente vom althergebrachten Aufklebervisum zu unterscheiden: Bei beiden hier angebotenen Optionen handelt es sich um echte elektronische Visa — und nicht um Reisegenehmigungen, die Staatsangehörigen vorbehalten sind, die bereits von der Visumpflicht befreit sind.

Art des Dokuments
E-Visum (offizielles elektronisches Visum)
Genehmigter Zweck
Nur Tourismus
Maximale Aufenthaltsdauer
90 Tage
Gültigkeit des Dokuments
90 Tage ab Ausstellungsdatum
Einreiseart
Tourist Visa: einmalige Einreise · East Africa Visa: mehrfache Einreise (Raum Uganda-Kenia-Ruanda)
Konsulargebühren — Tourist Visa
50 USD
Konsulargebühren — East Africa Visa
103 USD
Geschätzte Bearbeitungszeit
5 bis 10 Werktage
Lieferformat
Digitales Dokument per E-Mail
Visum bei der Einreise
Nicht verfügbar — Online-Antrag obligatorisch
Gut zu wissen
Ab dem Ausstellungsdatum Ihres E-Visums haben Sie 90 Tage Zeit, die ugandische Grenze zu überqueren. Diese Frist ist unabhängig von der genehmigten Aufenthaltsdauer: Wenn Sie am 89. Tag nach der Ausstellung einreisen, dürfen Sie nur für die verbleibende Aufenthaltsdauer im Land bleiben. Planen Sie Ihre Reise so, dass Sie gut vor Ablauf des Dokuments einreisen.

02 · Berechtigung

Wer benötigt ein E-Visum für die Einreise nach Uganda?

Die ugandische Visumpolitik unterscheidet zwei Hauptkategorien von Reisenden. Bevor Sie mit einem Antrag beginnen, ist es unbedingt erforderlich festzustellen, in welche Kategorie Sie fallen, da die Regeln grundlegend verschieden sind.

Visumbefreite Reisende

Eine Reihe von Staatsangehörigkeiten sind von der Visumpflicht für die Einreise nach Uganda befreit. Zu den befreiten Ländern gehören insbesondere Angola, Bahamas, Barbados, Belize, Botswana, Burundi, Komoren, Zypern, Vereinigte Arabische Emirate, Eritrea, Eswatini, Fidschi, Gambia, Ghana, Grenada, Jamaika, Kenia, Lesotho, Madagaskar, Malaysia, Malawi, Malta, Mauritius, Ruanda, Saint Vincent und die Grenadinen, Seychellen, Sierra Leone, Singapur, Südsudan, Salomonen, Tansania, Tonga, Trinidad und Tobago, Vanuatu, Sambia und Simbabwe. Einige dieser Länder genießen die Befreiung für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten — insbesondere der Südsudan (die betreffenden Länder sind in der offiziellen Liste aufgeführt). Seit dem 27. März 2026 hat Uganda die visumfreie Einreise für bis zu 3 Monate auf insgesamt rund vierzig Länder ausgeweitet: Die Liste ist ganz überwiegend afrikanisch (Kenia, Tansania, Ruanda, Burundi, Südsudan, Seychellen, Mauritius, Mosambik, Sambia, Simbabwe, Malawi, Botswana, Lesotho, Madagaskar, Komoren, Eritrea, Gambia, Sierra Leone, Ghana, Eswatini …), ergänzt um einige Länder und Gebiete außerhalb Afrikas — Irland, Zypern, Malta, Hongkong, Singapur, Malaysia, Vereinigte Arabische Emirate sowie mehrere karibische und pazifische Staaten. Die USA, das Vereinigte Königreich und die große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten sind von dieser Ausweitung ausgenommen und bleiben E-Visum-pflichtig; Irland, Zypern und Malta bilden die europäischen Ausnahmen.

Reisende, die ein elektronisches Visum benötigen

Staatsangehörige der oben nicht genannten Länder — darunter die große Mehrheit der Europäer, Deutschen, Österreicher, Schweizer, Kanadier und Amerikaner — müssen vor der Einreise nach Uganda zwingend ein E-Visum beantragen. Es ist nicht möglich, ein Visum bei der Einreise zu erhalten: An Landgrenzen oder Flughäfen wird keine Ausnahme gewährt. Der Antrag muss vor der Abreise online gestellt werden.

Sonderfall Minderjährige

Minderjährige unterliegen denselben Regeln wie Erwachsene: Jedes Kind muss unabhängig von seinem Alter über ein eigenes E-Visum verfügen. Die Gebühr ist dieselbe wie für Erwachsene. Minderjährige müssen mit mindestens einem verantwortlichen Erwachsenen reisen, und ihre Anträge können im selben Formular zusammengefasst werden.

Visum bei der Einreise: nicht möglich

Uganda erlaubt nicht die Erteilung eines Visums an Landgrenzen oder Flughäfen. Jeder Versuch, ohne gültiges E-Visum einzureisen, kann zur Zurückweisung am Flughafen oder Einreisepunkt führen.

E-Visum gilt für alle Einreisepunkte

Das E-Visum wird an allen offiziellen Grenzposten akzeptiert: am internationalen Flughafen Entebbe sowie an den Landgrenzen zu Kenia, Ruanda, Tansania, der DRK und dem Südsudan.

Ein Dokument pro Reisenden

Jeder Reisende — Erwachsener oder Minderjähriger — muss über ein eigenes E-Visum und einen eigenen Reisepass verfügen. Kinder können nicht mit dem Dokument eines Elternteils reisen.

East Africa Visa: für eine Regionalreise

Das East Africa Visa ist ein Visum für <strong>mehrfache Einreisen</strong>, das 90 Tage lang für Uganda + Kenia + Ruanda gilt. Sie reisen zuerst über das ausstellende Land ein (hier Uganda) und reisen dann frei zwischen den drei Ländern — und können den Raum sogar verlassen und wieder einreisen — ohne neues Visum während der Gültigkeitsdauer. Alle Staatsangehörigkeiten sind berechtigt.

Achtung: nach jeder Ausreise ist ein neuer Antrag obligatorisch

Das Standard-Touristen-E-Visum wird für einmalige Einreise ausgestellt. Wenn Sie Uganda verlassen — auch nur kurz, beispielsweise für einen Tagesausflug nach Ruanda oder Kenia — gilt Ihr E-Visum als verbraucht. Für die Rückkehr nach Uganda ist ein neuer Antrag erforderlich. Die Behörden können in bestimmten genauen Fällen und auf der Grundlage spezifischer Nachweise (darunter zwei Einladungsschreiben und ein tadelloses polizeiliches Führungszeugnis) E-Visa für mehrfache Einreisen (6, 12 oder 24 Monate) ausstellen, aber dieses Verfahren ist nicht standardmäßig verfügbar und ist mit höheren Konsulargebühren verbunden.

03 · Das Verfahren

Schritt für Schritt: So erhalten Sie Ihr Uganda E-Visum

Das Verfahren zur Beantragung des Uganda E-Visums läuft vollständig online ab. Ein Gang zu einer Botschaft oder einem Konsulat ist nicht erforderlich. Sammeln Sie vor Beginn die erforderlichen Unterlagen und stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass mindestens 6 Monate über Ihr geplantes Rückreisedatum hinaus gültig ist.

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    Prüfen Sie Ihre Berechtigung

    Stellen Sie sicher, dass Ihre Staatsangehörigkeit für Uganda visumpflichtig ist (und nicht befreit). Falls ja, bestimmen Sie, welcher E-Visum-Typ zu Ihrem Reiseplan passt: Tourist Visa für einen Aufenthalt nur in Uganda oder East Africa Visa, wenn Sie auch Kenia und Ruanda besuchen möchten.

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    Stellen Sie Ihre Unterlagen zusammen

    Sammeln Sie: (1) eine farbige digitale Kopie der Datenseite Ihres Reisepasses (Seiten 2 und 3, persönliche Daten gut lesbar), (2) einen qualitativ hochwertigen farbigen Scan Ihres Lichtbildes nach geltenden Normen, (3) Ihren internationalen Impfausweis mit Nachweis der Gelbfieberimpfung (obligatorisch, mindestens 10 Tage vor Ankunft durchgeführt) und (4) eine Buchungsbestätigung der Flüge nach und von Uganda.

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    Füllen Sie das Online-Formular aus

    Vervollständigen Sie das Antragsformular mit allen von den ugandischen Behörden geforderten Angaben: Reisezweck, An- und Abreisedatum, Name und Adresse Ihrer Unterkunft in Uganda, Liste der zuletzt besuchten fünf Länder, geplanter Flughafen oder Einreisepunkt.

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    Bezahlen Sie die Konsulargebühren

    Entrichten Sie die Konsulargebühren für den gewählten Visumstyp (50 USD 43,17 € für das Tourist Visa, 103 USD 88,94 € für das East Africa Visa). Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte über eine sichere Plattform. Beachten Sie, dass Bankgebühren hinzukommen können, wenn die Zahlung über eine außereuropäische Plattform abgewickelt wird.

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    Warten Sie auf die Bearbeitung

    Die standardmäßige Bearbeitungszeit beträgt 5 Werktage für ein Tourist Visa oder ein East Africa Visa. Diese Frist kann sich bei hohem Antragsaufkommen oder einer Unregelmäßigkeit in den Unterlagen auf bis zu 10 Werktage verlängern. Vermeiden Sie es, Ihren Antrag in letzter Minute einzureichen: Ein Vorlauf von mindestens zwei Wochen vor Ihrer Abreise wird dringend empfohlen.

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    Erhalten Sie Ihr E-Visum und bereiten Sie Ihre Reise vor

    Sobald Ihre Unterlagen von den ugandischen Behörden genehmigt wurden, erhalten Sie Ihr E-Visum per E-Mail an die bei der Antragstellung angegebene Adresse. Drucken Sie es aus oder speichern Sie es auf Ihrem Mobiltelefon oder Tablet. Obwohl keine gesetzliche Verpflichtung zur Papierversion besteht, wird ein Ausdruck dringend empfohlen, um Probleme bei der Ankunft zu vermeiden.

Genehmigungsschreiben vs. endgültiges Visum
In manchen Fällen stellen die ugandischen Behörden zunächst ein Genehmigungsschreiben aus. Dieses Dokument bestätigt, dass Sie Anspruch auf das E-Visum haben, stellt aber keine endgültige Genehmigung dar. Vor der Abreise wird kein Aufkleber angebracht: Die endgültige Bestätigung erfolgt am ausgewählten Einreisepunkt, wo der Grenzbeamte den Einreiseaufkleber selbst in Ihren Reisepass klebt. Wenn Sie ein Genehmigungsschreiben erhalten, drucken Sie es aus und legen Sie es bei der Ankunft zusammen mit Ihrem Reisepass vor — erst dann wird der Titel endgültig.

04 · Erforderliche Dokumente

Welche Dokumente für Ihren E-Visum-Antrag vorbereiten?

Die Qualität und Vollständigkeit Ihrer Unterlagen sind entscheidend, um eine Ablehnung oder Bearbeitungsverzögerung zu vermeiden. Die ugandischen Behörden achten besonders auf die Lesbarkeit der vorgelegten Dokumente — insbesondere der Reisepasskopie und des Lichtbildes. Hier sind die Unterlagen, die Sie vor Beginn Ihres Online-Formulars zusammenstellen sollten.

Pflichtunterlagen für den Uganda E-Visum-Antrag
  • Gültiger Reisepass — farbige digitale Kopie der biographischen Doppelseite (Seiten 2 und 3)Die Kopie muss scharf, nicht beschnitten und alle Elemente lesbar sein: Reisepassnummer, Geburtsdatum, Ablaufdatum, Nach- und Vorname, Foto.
  • Lichtbild — farbiger Scan gemäß den in Ihrem Wohnsitzland geltenden NormenWeißer Hintergrund, klares Gesicht, neutraler Ausdruck. Wenn Ihr Foto nicht den geforderten Auflösungsstandards entspricht, kann eine Anpassung oder Neufotografie erforderlich sein.
  • Internationaler Impfausweis — Nachweis der GelbfieberimpfungFür die Einreise nach Uganda obligatorisch. Die Impfung muss mindestens 10 Tage vor dem geplanten Anreisedatum durchgeführt worden sein, um anerkannt zu werden.
  • Flugbestätigung — Hin- und Rückflugtickets oder ReiserouteDient zur Begründung Ihres Ankunftsdatums und Abreisedatums aus Uganda sowie zur Bestätigung, dass Sie die zulässige Aufenthaltsdauer nicht überschreiten werden.
  • Unterkunftsdaten — Name, Adresse und Telefonnummer Ihres Hotels oder Ihrer Unterkunft in UgandaIm Formular erforderlich, um Ihren Aufenthaltsort während des Aufenthalts nachzuweisen.
  • Liste der zuletzt besuchten fünf LänderIm Formular anzugeben: In den letzten fünf Jahren besuchte Länder mit ungefähren Daten.
  • Geplanter Flughafen oder Einreisepunkt in UgandaIm Formular anzugeben: internationaler Flughafen Entebbe, Landgrenze zu Kenia (Malaba, Busia), zu Ruanda (Cyanika, Katuna) usw.
Ablehnung: häufige Ursachen und mögliche Rechtsmittel

Unvollständige Unterlagen, ein nicht normgerechtes Foto oder unleserliche Dokumente sind die Hauptursachen für Ablehnungen. Bei einem Ablehnungsbescheid werden die Gründe per E-Mail oder im Bereich „Ihren Antrag verwalten“ auf der offiziellen Website mitgeteilt. Nach einer Ablehnung ist ein neuer Antrag möglich, sofern sich Ihre Situation geändert hat oder die ursprüngliche Unregelmäßigkeit behoben wurde. Wenn die Situation des Antragstellers unverändert ist, wird der neue Antrag ebenfalls abgelehnt. Planen Sie ausreichend Zeit ein, um vor Ihrer Abreise gegebenenfalls einen neuen Antrag stellen zu können.

05 · Gebühren und Fristen

Konsulargebühren, Bearbeitungszeiten und Gültigkeitsdauer

Die Konsulargebühren werden von den ugandischen Behörden festgelegt und können je nach Wechselkurs von Woche zu Woche leicht variieren. Der angezeigte Euro-Betrag ist daher eine Schätzung: Die offizielle Gebühr lautet auf US-Dollar (USD). Wenn die Zahlung über eine außereuropäische Zahlungsplattform abgewickelt wird — was bei E-Visa für afrikanische Reiseziele häufig der Fall ist — können Bankgebühren zum Grundbetrag hinzukommen.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt unter normalen Bedingungen 5 Werktage für ein Tourist Visa oder ein East Africa Visa. In Stoßzeiten oder bei unvollständigen Unterlagen kann sich diese Frist auf 10 Werktage verlängern. Es wird daher empfohlen, den Antrag mindestens zwei Wochen vor Ihrem Abreisedatum einzureichen, um ausreichend Zeit für die Korrektur etwaiger Unregelmäßigkeiten oder eine längere Bearbeitungszeit zu haben.

Nach der Ausstellung ist das E-Visum 90 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Sie müssen innerhalb dieser Frist in das ugandische Staatsgebiet einreisen. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt ebenfalls 90 Tage bei einmaliger Einreise. Wenn Sie Uganda vor Ablauf der Frist verlassen und zurückkehren möchten, ist ein neuer Antrag erforderlich.

E-Visa für mehrfache Einreisen (6 Monate, 12 Monate oder 24 Monate) können in bestimmten Sonderfällen auf der Grundlage umfangreicher Nachweise ausgestellt werden. Die entsprechenden Konsulargebühren sind deutlich höher als die des Standard-Touristenvisums.

06 · Vor der Abreise

Vorbereitung Ihrer Uganda-Reise: Checkliste und praktische Tipps

Neben der Beantragung des E-Visums erfordert eine Reise nach Uganda einige spezifische Vorbereitungen, insbesondere im gesundheitlichen Bereich. Hier sind die wesentlichen Punkte, die Sie vor Ihrer Abreise überprüfen sollten — ausschließlich das, was durch die offiziellen E-Visum-Bedingungen und die Quelldaten bestätigt wird.

Wesentliche Dokumente und Formalitäten vor der Abreise
  • Gültiger Reisepass mit ausreichender Gültigkeitsdauer über Ihr Rückreisedatum hinausStellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass genügend leere Seiten für Ein- und Ausreisestempel hat.
  • Per E-Mail erhaltenes E-Visum — ausgedruckt und in digitaler Form gespeichertAuch wenn keine gesetzliche Druckpflicht besteht, wird ein Ausdruck dringend empfohlen, um Zwischenfälle bei der Ankunft zu vermeiden.
  • Internationaler Impfausweis mit Nachweis der GelbfieberimpfungFür die Einreise nach Uganda obligatorisch. Die Impfung muss mindestens 10 Tage vor Ankunft durchgeführt worden sein. Ohne diesen Nachweis kann Ihnen die Einreise verweigert werden.
  • Rückflugbestätigung oder vollständige ReiserouteHalten Sie diese Unterlagen griffbereit, um sie den Behörden an den Kontrollpunkten vorzeigen zu können.
  • Überprüfte und bestätigte UnterkunftsdatenName, Adresse und Kontaktdaten Ihres Hotels oder Ihrer Unterkunft, so wie im E-Visum-Antragsformular angegeben.
  • E-Visum-Antrag mindestens 2 Wochen vor Abreise eingereichtDie Standard-Bearbeitungszeit beträgt 5 Werktage, kann aber bis zu 10 Tage dauern. Ein komfortabler Puffer ist unerlässlich, um etwaige Verzögerungen oder Korrekturbedarf zu bewältigen.
  • Jeder Reisende — Erwachsener oder Minderjähriger — verfügt über ein eigenes E-VisumMinderjährige müssen mit mindestens einem verantwortlichen Erwachsenen reisen. Ihr Antrag kann im selben Formular zusammengefasst werden, aber jeder erhält sein eigenes Dokument.
  • Digitale Kopie des E-Visums in der Cloud oder im E-Mail-Postfach gespeichertBei Verlust des Papierdokuments oder Geräteausfall ermöglicht diese Kopie, Ihren Status gegenüber den Behörden nachzuweisen.
Gelbfieberimpfung: obligatorisch

Die Impfung gegen Gelbfieber ist eine gesetzliche Pflicht für die Einreise nach Uganda. Ohne aktuellen Impfausweis riskieren Sie die Verweigerung des Boardings oder die Zurückweisung an der Grenze. Die Impfung muss mindestens 10 Tage vor Ankunft durchgeführt worden sein, um gültig zu sein.

Wählen Sie Ihren E-Visum-Typ je nach Reiseroute

Wenn Sie ausschließlich Uganda besuchen möchten, ist das Tourist Visa (50 USD 43,17 €) die geeignete Lösung. Wenn Sie Kenia und/oder Ruanda in Ihre Reiseroute einbeziehen, ist das East Africa Visa (103 USD 88,94 €, Einreise über Uganda) günstiger als drei separate Visa.

Gruppenanträge rechtzeitig einreichen

Wenn Sie in einer Gruppe oder als Familie reisen, muss jedes Mitglied über ein eigenes E-Visum verfügen. Anträge können je nach den im Formular verfügbaren Optionen separat oder zusammen eingereicht werden.

E-Visum ausdrucken: dringend empfohlen

Auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht, ermöglicht eine gedruckte Version Ihres E-Visums, Bestechungsversuche bei der Ankunft abzuwehren und Situationen zu überbrücken, in denen digitale Terminals nicht verfügbar oder defekt sind.

Sicherheit und Rechtslage: vor der Abreise zu wissen

Das US-Außenministerium stuft Uganda in die Stufe 4 „Nicht reisen“ ein (Hinweis erneuert am 4. Juni 2026) — wegen Kriminalität, Terrorismus, Unruhen und der Gesundheitslage. Diese Stufe war wegen des Ebola-Ausbruchs von 3 auf 4 angehoben worden, der in Uganda inzwischen beendet ist (siehe unten): Sie kann revidiert werden, prüfen Sie daher die Online-Fassung zum Zeitpunkt Ihrer Buchung. Andere Regierungen unterhalten vergleichbare Warnungen: Prüfen Sie unbedingt die aktuellen Empfehlungen Ihrer eigenen Regierung vor der Buchung.

Zudem stellt das Anti-Homosexualitäts-Gesetz von 2023 (Anti-Homosexuality Act) gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Strafe und gilt auch für ausländische Besucher, mit Strafen bis hin zu Freiheitsentzug. LGBTQ+-Reisende sollten besonders vorsichtig sein.

Gesundheitslage: Ebola-Ausbruch in Uganda beendet, Restmaßnahmen im Ausland

Das ugandische Gesundheitsministerium hat am 28. Juli 2026 das Ende des Ausbruchs der Ebola-Virus-Erkrankung (Bundibugyo-Stamm) erklärt, nach 42 Tagen ohne neuen Fall; die WHO hat das Ende des Ausbruchs am 25. August 2026 bestätigt. Der am 15. Mai 2026 durch einen aus der Demokratischen Republik Kongo eingeschleppten Fall ausgelöste Ausbruch umfasste insgesamt 20 bestätigte Fälle und 2 Todesfälle, überwiegend in den Distrikten Wakiso und Kampala. Der letzte Patient wurde am 16. Juli 2026 aus dem Krankenhaus entlassen: In Uganda gibt es keine aktiven Ebola-Fälle mehr.

Der Ausbruch bleibt jedoch in der Demokratischen Republik Kongo aktiv, wo die WHO die am 17. Mai 2026 erklärte gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite aufrechterhält: 6.250 bestätigte Fälle und 3.039 Todesfälle mit Stand 1. September 2026, verteilt auf sechs Provinzen (Ituri, Nord-Kivu, Haut-Uélé, Tshopo, Süd-Kivu, Bas-Uélé) und 60 der 151 Gesundheitszonen des Landes. Uganda hält seine Landgrenzen zur DRK weiterhin geschlossen — offen nur für Teams der Seuchenbekämpfung und humanitäre Hilfe. War in Ihrer Reiseroute eine Ein- oder Ausreise über diesen Übergang vorgesehen, planen Sie einen anderen Grenzübergang ein.

Restmaßnahmen mit Stand 4. September 2026: Das Ende des Ausbruchs in Uganda hat nicht dazu geführt, dass alle Drittstaaten ihre Beschränkungen aufgehoben haben.

  • USA — die Einreisesperre für Reisende, die sich in Uganda aufgehalten haben, ist nicht mehr in Kraft. Bestehen bleibt eine verpflichtende Umleitung: Reisende, die sich in den 21 Tagen vor der Ankunft in Uganda aufgehalten haben, werden zu einem von drei festgelegten Flughäfen für eine Gesundheitskontrolle geleitet (New York JFK, Washington Dulles, Atlanta). Das Beförderungsverbot in die USA gilt hingegen weiterhin für Reisende, die sich in den vorangegangenen 21 Tagen in der DRK aufgehalten haben.
  • Kanada — die vorübergehenden Grenzmaßnahmen wurden am 28. August 2026 verlängert und gelten bis zum 28. September 2026. Einwanderungsdokumente (Visum, Permit, eTA) bleiben für Personen ausgesetzt, die Uganda als letztes Wohnsitzland angegeben haben: Selbst mit bereits genehmigter Genehmigung können sie nicht nach Kanada reisen. Anträge werden weiter bearbeitet, aber während der Geltungsdauer der Maßnahme nicht abgeschlossen.
  • Weitere Länder — auch Ruanda, Bahrain und Jordanien hatten vorübergehende Maßnahmen eingeführt.

Diese Regelungen werden Monat für Monat verlängert oder aufgehoben: Prüfen Sie ihren Status vor der Buchung bei den Behörden jedes Landes Ihrer Reiseroute.

Diese Beschränkungen betreffen nicht die Ausstellung des ugandischen E-Visums, die zu keinem Zeitpunkt ausgesetzt war. Treten innerhalb von 21 Tagen nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet Symptome auf (Fieber, starke Erschöpfung, Muskelschmerzen, ungeklärte Blutungen), suchen Sie sofort einen Arzt auf und weisen Sie auf Ihre Reise hin.

Das Wichtigste auf einen Blick

Das Uganda E-Visum ist ein vollständig digitalisiertes Verfahren, das allen visumpflichtigen Staatsangehörigkeiten zugänglich ist. Der Prozess ist klar und strukturiert, erfordert aber eine gute Vorausplanung: Rechnen Sie mit mindestens zwei Wochen vor Ihrer Abreise, um Ihre Unterlagen einzureichen, Ihr Dokument zu erhalten und eventuelle Probleme zu lösen. Der wichtigste Punkt ist die Gelbfieberimpfung, die obligatorisch und mindestens 10 Tage vor der Ankunft durchzuführen ist: Ohne dieses Dokument ist keine Einreise in das ugandische Staatsgebiet möglich.

Wenn Ihre Reiseroute mehrere Länder der ostafrikanischen Region umfasst, sollten Sie das Standard-Tourist Visa mit dem East Africa Visa (Einreise über Uganda) vergleichen: Letzteres ermöglicht auch den Zugang zu Kenia und Ruanda, was im Vergleich zur Beantragung von drei separaten Visa eine erhebliche Ersparnis darstellen kann. Das Standard-Tourist Visa gilt für einmalige Einreise: Planen Sie Ihre Reiseroute entsprechend oder wählen Sie das East Africa Visa (mehrfache Einreise), wenn Sie die Zone verlassen und wieder einreisen möchten.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Visamundi-Maskottchen mit Gepäck, reisebereit