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Japan

Klassisches oder elektronisches Visum

24 - 72 h
Bearbeitungszeit
5
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e-Visa

Japan gehört zu den beliebtesten Reisezielen der Welt, und die Einreisevoraussetzungen variieren je nach Nationalität und Aufenthaltsdauer erheblich. Die gute Nachricht für europäische Reisende: Mehr als 74 Nationalitäten, darunter französische, belgische und schweizerische Staatsangehörige, profitieren von einer Visabefreiung für touristische oder geschäftliche Aufenthalte von weniger als 90 Tagen — eine Regelung, die im Oktober 2022 nach pandemiebedingter Unterbrechung wieder in Kraft trat. Für visumpflichtige Nationalitäten bietet Japan seit dem 15. Dezember 2025 ein elektronisches e-Visum an. Langzeitaufenthalte (Studium, Arbeit) erfordern dagegen ein Langzeitvisum mit konsularischem Antragsdossier.

01 · Das Wichtigste

Befreiung, e-Visum oder Konsulatsvisum: Welche Situation trifft auf Sie zu?

74+ befreite Nationalitäten

Mehr als 74 Nationalitäten, darunter alle europäischen Staatsangehörigen, sind von der Visumpflicht für touristische oder geschäftliche Aufenthalte in Japan befreit.

Online-Anträge verfügbar

Seit dem 15. Dezember 2025 können visumpflichtige Nationalitäten ihren e-Visum-Antrag vollständig online einreichen, ohne das Konsulat aufsuchen zu müssen.

JESTA kommt 2028

Ein neues elektronisches Reisegenehmigungssystem (JESTA) ist für 2028 geplant und wird alle Reisenden betreffen, die derzeit von der Visumpflicht befreit sind.

Vor jeder Reise nach Japan ist es unerlässlich, Ihre genaue Situation zu klären. Die anwendbare Regelung hängt von Ihrer Nationalität, der geplanten Aufenthaltsdauer und dem Reisezweck (Tourismus, Geschäft, Studium, Arbeit) ab. Drei Hauptfälle sind zu unterscheiden.

Der erste betrifft Staatsangehörige von mehr als 74 Nationalitäten — darunter Europäer —, die von der Visumpflicht für touristische oder geschäftliche Aufenthalte von weniger als 90 Tagen befreit sind. Diese Reisenden benötigen kein Visum, müssen jedoch bestimmte Einreiseformalitäten erfüllen. Der zweite Fall betrifft visumpflichtige Nationalitäten, die seit dem 15. Dezember 2025 ein elektronisches e-Visum für Tourismus (bis zu 90 Tage) beantragen können, sofern sie die Anforderungen erfüllen und in einem vom System erfassten Land wohnhaft sind. Schließlich ist für jeden Aufenthalt von mehr als 90 Tagen oder für Arbeits- und Studienzwecke ein Langzeitvisum mit Papierdossier beim Konsulat obligatorisch, unabhängig von der Nationalität.

Visumbefreite Reisende

Mehr als 74 Nationalitäten profitieren von einer Befreiung für touristische oder geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen. Europäische Staatsangehörige (Frankreich, Belgien, Schweiz usw.) fallen in diese Kategorie: Es ist kein Visum erforderlich.

Nationalitäten mit e-Visum-Pflicht

Seit dem 15. Dezember 2025 können bestimmte Länder, deren Staatsangehörige ein Visum benötigen, ein e-Visum online beantragen (Tourismus, bis zu 90 Tage). Beispiele: Australien, Kanada, Vereinigtes Königreich, USA, Philippinen, Brasilien, Südafrika, Saudi-Arabien, Taiwan, Kambodscha.

Nur über zugelassene Agentur

Für bestimmte Länder (China, Vietnam, Indien, Indonesien, Südkorea, Hongkong, Macau, Mongolei, Vereinigte Arabische Emirate) ist das e-Visum nur über eine von der japanischen Regierung zugelassene Agentur erhältlich.

Langzeitvisum

Studium, Arbeit, Familienzusammenführung: Jeder Aufenthalt von mehr als 90 Tagen erfordert ein Langzeitvisum mit vollständigem Antragsdossier, das persönlich beim Konsulat Japans einzureichen ist.

Gut zu wissen
Die meisten westlichen Länder benötigen kein Visum für die Einreise nach Japan, dank der seit dem 11. Oktober 2022 geltenden Befreiungsregelung. Diese Situation dürfte sich jedoch mit der geplanten Einführung des JESTA (Japanese Electronic System for Travel Authorization) um das Jahr 2028 ändern: ein dem amerikanischen ESTA oder dem europäischen ETIAS ähnliches System, das eine obligatorische elektronische Vorabreisegenehmigung für derzeit visumbefreite Reisende einführen wird.

02 · Visumbefreiung

Japan ohne Visum bereisen: Formalitäten und Bedingungen für Europäer

Als europäischer Staatsangehöriger können Sie Japan für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt besuchen, ohne einen Visumantrag zu stellen, sofern die Gesamtdauer Ihres Aufenthalts 90 Tage nicht überschreitet. Diese Befreiung wurde von der japanischen Regierung am 11. Oktober 2022 wieder eingeführt, nachdem sie aufgrund der Covid-19-Pandemie mehrere Jahre lang ausgesetzt war.

Auch wenn kein Visum erforderlich ist, sind bestimmte Formalitäten für die Einreise in das japanische Staatsgebiet obligatorisch. Diese Bedingungen gelten unabhängig davon, ob Ihre Reise touristisch oder geschäftlich ist.

Betroffene Nationalitäten
Mehr als 74, darunter alle europäischen Staatsangehörigen
Zugelassene Zwecke
Tourismus, Besuche, vorübergehende Geschäftsreisen
Maximale Aufenthaltsdauer
90 Tage (Aufenthalt unter 3 Monaten)
Visum erforderlich
Keines
Einreisemodus
Gültiger gewöhnlicher Reisepass
Verlängerung möglich
Nein (über 90 Tage hinaus ist ein Langzeitvisum obligatorisch)

Bei einer vorübergehenden Geschäftsreise müssen Sie bei Ihrer Ankunft in Japan folgende Unterlagen vorlegen können: einen gültigen Reisepass mit einer Restgültigkeit von mindestens sechs Monaten ab dem Einreisedatum, einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer Ihres Aufenthalts, eine bestätigte Hin- und Rückflugreservierung, Dokumente zur nächsten Destination bei Transitreisen sowie alle Unterlagen, die den geschäftlichen Zweck Ihrer Reise belegen.

Bei einer vorübergehenden Tourismusreise sind die Formalitäten ähnlich: ein für die gesamte Aufenthaltsdauer gültiger Reisepass, Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, Rück- oder Weiterreiseticket sowie gegebenenfalls eine Unterkunftsbestätigung. Diese Dokumente werden nicht immer systematisch verlangt, ihr Besitz ist jedoch dringend empfohlen, da die japanischen Einwanderungsbeamten sie bei der Ankunft einfordern können.

Aufenthalt über 90 Tage hinaus
Die Visumbefreiung erlaubt keinen Aufenthalt in Japan von mehr als 90 Tagen, auch nicht für europäische Staatsangehörige. Wer seinen Aufenthalt verlängern oder den Status wechseln möchte (z. B. vom Tourismus zur Arbeit), muss zwingend Regularisierungsschritte einleiten oder das japanische Staatsgebiet verlassen und mit einem geeigneten Visum wiedereinreisen. Ein Verbleib über die zulässige Dauer hinaus stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar, der zur Ausweisung und einem Wiedereinreiseverbot führen kann.

03 · Japan e-Visum

Das japanische elektronische Visum: Funktionsweise und Voraussetzungen

Seit dem 15. Dezember 2025 hat Japan sein e-Visum-System ausgeweitet, sodass Staatsangehörige ausgewählter Länder ihren Visumantrag online einreichen können, ohne das Konsulat physisch aufsuchen zu müssen. Es handelt sich um ein echtes elektronisches Visum — und nicht um eine einfache Genehmigung für visumbefreite Reisende — für Personen, die für die Einreise nach Japan ein Visum benötigen.

Das japanische e-Visum ist ein digitalisiertes Visum: Es gibt keinen physischen Aufkleber in Ihrem Reisepass. Das Dokument ist mit Ihrer Identität verknüpft und muss beim Einsteigen und bei der Ankunft in Japan elektronisch oder als Ausdruck vorgelegt werden. Es berechtigt zu einem touristischen Aufenthalt von maximal 90 Tagen mit einmaliger Einreise und ist ab dem Ausstellungsdatum 3 Monate gültig.

Art des Dokuments
e-Visum (echtes elektronisches Visum, keine ETA-Genehmigung)
Zulässiger Zweck
Nur Tourismus
Maximale Aufenthaltsdauer
90 Tage
Anzahl der Einreisen
Einmalige Einreise
Gültigkeit nach Ausstellung
3 Monate
Verlängerung
Nicht möglich
Konsulargebühr
3.000 Yen (ca. 16 €)
Bearbeitungszeit
Im Allgemeinen 5 Werktage (kann länger sein)
Zugelassener Ankunftsmodus
Flugzeug oder internationale Fähre (Japan–Busan / Japan–Shanghai)

Länder, deren Bewohner das japanische e-Visum über direkten Zugang (ohne Vermittler) beantragen können, sind: Australien, Brasilien, Kambodscha, Kanada, Saudi-Arabien, Südafrika, Taiwan, das Vereinigte Königreich, die Philippinen und die Vereinigten Staaten. Für andere Länder — insbesondere China, Vietnam, Indien, Indonesien, Südkorea, Hongkong, Macau, die Mongolei und die Vereinigten Arabischen Emirate — muss der e-Visum-Antrag zwingend über eine von der japanischen Regierung zugelassene Agentur erfolgen.

Wichtig: Das japanische e-Visum ist nur für Inhaber eines gewöhnlichen Reisepasses (kein Diplomaten- oder Dienstpass) erhältlich und nur für Reisende, die auf dem Luftweg oder über die internationalen Fährverbindungen zwischen Japan und Busan (Südkorea) sowie Shanghai (China) einreisen.

Mögliche Gebührenbefreiungen und -ermäßigungen
Die Gebühr für das e-Visum beträgt 3.000 Yen (ca. 16 €), aber je nach Nationalität des Antragstellers können Befreiungen oder Ermäßigungen gelten. Erkundigen Sie sich beim japanischen Außenministerium (MOFA) nach den für Ihr Herkunftsland geltenden Bedingungen, bevor Sie Ihren Antrag einleiten.

04 · Das Verfahren

Schritt für Schritt: So erhalten Sie das Japan e-Visum

Das Antragsverfahren für das japanische e-Visum ist für Nationalitäten mit direktem Zugang vollständig online. Der Antrag wird von der zuständigen japanischen Behörde entsprechend Ihrem Wohnort geprüft. Zu jedem Zeitpunkt des Prozesses können zusätzliche Dokumente angefordert werden. Die normale Bearbeitungszeit beträgt 5 Werktage, kann sich jedoch bei hohem Antragsvolumen oder wenn Klärungsbedarf besteht, verlängern.

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    Prüfung der Berechtigung

    Überprüfen Sie, ob Ihre Nationalität und Ihr Wohnsitzland zu den vom japanischen e-Visum erfassten gehören (offizielle MOFA-Liste). Stellen Sie sicher, dass Sie einen gültigen gewöhnlichen Reisepass besitzen und planen, per Flugzeug oder über die zugelassenen internationalen Fähren einzureisen.

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    Zusammenstellung der Unterlagen

    Stellen Sie die erforderlichen Dokumente zusammen: gültiger Reisepass (Nummer, Gültigkeitsdaten), persönliche Angaben, Reisedaten (Daten, geplante Unterkunft) sowie alle verlangten Belege. Die genaue Dokumentenliste wird von den japanischen Behörden festgelegt und kann je nach Nationalität variieren.

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    Online-Einreichung des Antrags

    Füllen Sie das e-Visum-Antragsformular online auf der offiziellen Plattform des japanischen Außenministeriums aus (oder über eine zugelassene Agentur, falls Ihr Land dies erfordert). Überprüfen Sie jede Angabe sorgfältig vor der Einreichung: Ein Fehler bei der Reisepassnummer oder den persönlichen Daten kann zur Ablehnung führen.

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    Bezahlung der Konsulargebühren

    Bezahlen Sie die Gebühr von 3.000 Yen (ca. 16 €) auf elektronischem Weg. Befreiungen oder Ermäßigungen können je nach Nationalität gelten.

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    Bearbeitung durch die japanischen Behörden

    Ihr Antrag wird an die zuständige japanische Behörde entsprechend Ihrem Wohnort übermittelt. Die normale Bearbeitungszeit beträgt 5 Werktage. Während dieser Phase können zusätzliche Dokumente angefordert werden.

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    Erhalt des e-Visums

    Bei Genehmigung erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Ihr e-Visum ist ab dem Ausstellungsdatum 3 Monate lang für eine einmalige Einreise gültig. Bewahren Sie es auf und legen Sie es beim Einsteigen und bei der Ankunft in Japan vor. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Praktischer Tipp
Planen Sie Ihren Japan-e-Visum-Antrag, indem Sie ihn mindestens zwei bis drei Wochen vor Ihrer geplanten Abreise einreichen. Auch wenn die offizielle Bearbeitungszeit 5 Werktage beträgt, können Zeiten mit hohem Antragsaufkommen oder Anfragen nach zusätzlichen Dokumenten die Bearbeitung erheblich verlängern. Bei einer Ablehnung des e-Visums ist es weiterhin möglich, einen Papiervisumantrag direkt beim Konsulat Japans in Ihrem Wohnsitzland zu stellen.

05 · Langzeitvisum

Studium, Arbeit und Auswanderung: das Langzeitvisum für Japan

Wenn Ihr geplanter Aufenthalt in Japan drei Monate übersteigt oder wenn Sie dort einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, ein Studium aufnehmen oder zu einem im Ausland lebenden Familienmitglied ziehen möchten, müssen Sie zwingend ein Langzeitvisum beantragen. Dieses Visum unterliegt strengen Vorschriften und erfordert ein vollständiges Dossier, das persönlich beim Konsulat Japans eingereicht werden muss.

Für europäische Staatsangehörige, die für Kurzaufenthalte von der Visumpflicht befreit sind, ist es wichtig zu verstehen, dass diese Befreiung nicht für Langzeitaufenthalte gilt: Sobald es darum geht, in Japan zu arbeiten, zu studieren oder länger als drei Monate dort zu leben, ist ein Langzeitvisumantrag unabhängig von der Nationalität obligatorisch.

Arbeitsvisum

Um in Japan arbeiten zu können, müssen Sie zunächst ein Certificate of Eligibility (Eignungszertifikat) einholen, das vom japanischen Einwanderungsamt ausgestellt wird. Dieses Dokument ist unerlässlich, bevor Sie Ihren Arbeitsvisumantrag beim Konsulat stellen können.

Studienvisum

Für ein Semester oder ein Studienjahr in Japan ist ein Studienvisum erforderlich. Der Antrag wird beim japanischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland gestellt, zusammen mit den Unterlagen der japanischen Gasteinrichtung.

Familienzusammenführung

Wenn Sie zu einem Ehepartner oder Familienmitglied ziehen möchten, das rechtmäßig in Japan lebt, ist ein Antrag auf ein Familienzusammenführungsvisum erforderlich. Die Bedingungen sind streng durch die japanischen Einwanderungsvorschriften geregelt.

Längerer beruflicher Einsatz

Ein einmaliger Einsatz von mehr als 90 Tagen im beruflichen Umfeld (z. B. sechs Monate Forschung in einem japanischen Labor oder ein Beratungseinsatz) erfordert ebenfalls ein entsprechendes Arbeitsvisum.

Das Verfahren zur Erlangung eines Langzeitvisums für Japan umfasst mehrere Schritte: die Zusammenstellung des Dossiers mit allen erforderlichen Unterlagen (gültiger Reisepass, aktuelles Passfoto, Vorabgenehmigungsnachweis einer zugelassenen japanischen Agentur, Rückkehrnachweis, von Ihren Gastgebern bereitgestellte Unterkunftsbestätigung), dann die persönliche Einreichung des Dossiers beim Konsulat Japans in Ihrem Wohnsitzland und schließlich die Bezahlung und Abholung des Visums.

Die Richtwert-Bearbeitungszeit für ein Japan-Visum beträgt laut japanischen Behörden 5 Werktage. Um unvorhergesehene Probleme zu vermeiden, wird dringend empfohlen, den Antrag zwei bis drei Wochen vor der tatsächlichen Abreise einzureichen.

Richtwert-Bearbeitungszeit
5 Werktage
Empfohlene Vorlaufzeit vor Abreise
2 bis 3 Wochen
Einreichungsort
Konsulat Japans in Ihrem Wohnsitzland
Persönliche Einreichung
Obligatorisch
Certificate of Eligibility (Arbeit)
Obligatorisch, beim japanischen Einwanderungsamt zu beantragen

06 · Gebühren & JESTA

Visumgebühren und der Horizont 2028: JESTA kündigt sich an

Für europäische Staatsangehörige, die Japan für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen besuchen möchten und ein reguläres Visum benötigen, fallen Visumgebühren an, die je nach Visumsart und Anzahl der genehmigten Einreisen variieren. Diese Gebühren entsprechen der obligatorischen japanischen Regierungssteuer.

Diese Beträge stellen die japanischen Regierungssteuergebühren dar. Sie können sich ändern, und je nach Nationalität des Antragstellers können Befreiungen oder Ermäßigungen gelten. Überprüfen Sie stets die aktuellen Gebühren beim Konsulat Japans oder auf der offiziellen Website des japanischen Außenministeriums (MOFA), bevor Sie Ihr Verfahren einleiten.

  1. 11. Okt. 2022
    Wiederaufnahme der Visumbefreiungsregelung

    Japan führt die Visumbefreiung für mehr als 74 Nationalitäten nach mehreren Jahren pandemiebedingter Einschränkungen wieder ein.

  2. 15. Dez. 2025
    Start des erweiterten japanischen e-Visums

    Ausweitung des e-Visum-Systems auf viele Länder, deren Staatsangehörige bis dahin für touristische Aufenthalte ein physisches Konsulatsverfahren durchlaufen mussten.

  3. Horizont 2028
    Geplante Einführung des JESTA

    Das Japanese Electronic System for Travel Authorization (JESTA) soll bis 2028 eingeführt werden. Dieses System wird für Reisende gelten, die derzeit von der Visumpflicht befreit sind, und eine obligatorische elektronische Vorabreisegenehmigung einführen — nach dem Vorbild des amerikanischen ESTA oder des europäischen ETIAS.

Zu beachten: JESTA
Die japanische Regierung hat den Gesetzentwurf zur Einführung des JESTA (Japanese Electronic System for Travel Authorization) verabschiedet, dessen Einführung für etwa 2028 geplant ist. Dieses System wird Reisende aus Ländern betreffen, die derzeit von der Visumpflicht für Japan befreit sind, einschließlich der Europäer. Es handelt sich um eine elektronische Reisegenehmigung — kein Visum — die online vor jeder Abreise nach Japan eingeholt werden muss, um die Einreisekontrollen zu verstärken. Wenn Sie einen Japanaufenthalt zu diesem Zeitpunkt oder danach planen, prüfen Sie den Fortschritt des JESTA und die dann geltenden Antragsmodalitäten.

07 · Vor der Abreise

Die Vorbereitung Ihrer Japanreise: Dokumente und praktische Tipps

Unabhängig von Ihrer Situation bezüglich der japanischen Einreiseformalitäten — Visumbefreiung, e-Visum oder Langzeitvisum — ist eine gründliche Vorbereitung vor Ihrer Abreise unerlässlich für eine entspannte Reise. Über die Pflichtdokumente hinaus verdienen einige praktische Punkte besondere Aufmerksamkeit.

Die japanischen Einwanderungsbeamten sind für ihre Strenge bei den Ankunftskontrollen bekannt. Es wird empfohlen, alle Einreisedokumente leicht zugänglich zu haben und den Zweck Ihres Aufenthalts, Ihre Unterkunft und Ihre finanziellen Mittel nachweisen zu können. Ein Rück- oder Weiterreiseticket sowie eine Unterkunftsbestätigung sind dringend empfohlen, auch wenn sie nicht formal gefordert werden.

Dokumente und Schritte vor der Abreise vorzubereiten
  • Gültiger ReisepassIhr Reisepass muss für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein. Bei Geschäftsreisen wird eine Restgültigkeit von mindestens sechs Monaten ab dem Einreisedatum empfohlen. Überprüfen Sie das Ablaufdatum rechtzeitig vor Ihrer Abreise.
  • Überprüfung Ihres VisumstatusEuropäische Staatsangehörige: Sie profitieren grundsätzlich von der Visumbefreiung für Aufenthalte unter 90 Tagen. Für visumpflichtige Nationalitäten: Prüfen Sie, ob Sie für das e-Visum berechtigt sind oder das Konsulat aufsuchen müssen.
  • e-Visum (falls zutreffend)Wenn Ihre Nationalität ein Visum erfordert und Sie für das e-Visum berechtigt sind, stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 bis 3 Wochen vor Ihrer Abreise. Bewahren Sie das erhaltene Dokument auf und legen Sie es beim Einsteigen und bei der Ankunft vor.
  • Rück- oder WeiterreiseticketDie japanischen Behörden können einen Nachweis Ihrer Absicht, Japan nach Ihrem genehmigten Aufenthalt zu verlassen, verlangen. Ein Rückflugticket oder ein Ticket zum nächsten Reiseziel ist eine unverzichtbare Sicherheit.
  • UnterkunftsnachweisHotelbuchungsbestätigung, Einladung einer in Japan ansässigen Person oder jedes andere Dokument, das Ihren Aufenthaltsort belegt. Nützlich beim Zoll, insbesondere beim ersten Besuch.
  • Nachweis ausreichender finanzieller MittelGenug Mittel für den Aufenthalt zu haben (gültige Bankkarte, aktuelle Kontoauszüge) ist empfohlen, auch wenn dies nicht systematisch geprüft wird. Unzureichende Mittel können zu einer Einreiseverweigerung führen.
  • ReiseversicherungFür die Einreise nach Japan nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen. Die Gesundheitskosten können für ausländische Staatsangehörige ohne Gegenseitigkeitsabkommen hoch sein. Eine Versicherung mit Deckung von Gesundheitskosten und Rückführung wird empfohlen.
  • Dokumente für GeschäftsreisenBei einem Geschäftsaufenthalt bereiten Sie Dokumente vor, die den Zweck Ihrer Reise belegen: Einladungsschreiben des japanischen Partnerunternehmens, Konferenzprogramm, Visitenkarte.
  • Aktuelles PassfotoFür Visumantragsdossiers erforderlich (Langzeitvisum oder konsularisch). Prüfen Sie die für Passfotos geltenden japanischen Maße und Normen.
Zusammenfassung

Japan ist ein Reiseziel, dessen Einreiseformalitäten für europäische Reisende insgesamt zugänglich sind: Die Visumbefreiung für kurze touristische und geschäftliche Aufenthalte macht die Abreise einfach und schnell, ohne vorherige Behördengänge außer der Überprüfung der Reisepassgültigkeit. Für visumpflichtige Nationalitäten vereinfacht das elektronische e-Visum-System — verfügbar seit Dezember 2025 — die Abläufe für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen erheblich. Längere Vorhaben (Studium, Arbeit, Auswanderung) erfordern hingegen eine frühzeitigere Vorbereitung mit vollständigem Konsularantrag. Schließlich wird der JESTA bis 2028 eine elektronische Vorabreisegenehmigung für derzeit visumbefreite Reisende einführen: eine Entwicklung, die für alle mittelfristigen Japanreisepläne aufmerksam verfolgt werden sollte.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

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