Am 25. Juli 2025 veröffentlichte die mexikanische Regierung eine Reihe von Dokumenten. neue Richtlinien für die Erteilung von Visa Besuchervisa sowie Visa für den vorübergehenden und ständigen Aufenthalt. Der Text zielt auf die Modernisierung der Migrationsgesetzgebung ab, die zuletzt 2014 überarbeitet wurde.
Visa, die in digitaler Form (E-Visa) beantragt werden.
Die neuen Regeln für die Erlangung von Visa werden mit Hilfe von Digitalisierte Verfahren durch die Konsulate und Einwanderungsbüros. Die Ausstellung von Visa kann nunmehr auf elektronischem Wege erfolgen, insbesondere über elektronische Visa mit einem QR-CodeDer traditionelle Aufkleber im Reisepass wird dadurch ersetzt. Die physische Vorsprache im Konsulat könnte in einigen Fällen überflüssig werden, und die von den Antragstellern eingereichten Belege werden schrittweise in digitaler Form akzeptiert. Die offizielle Plattform Derzeit läuft ein elektronisches Visumantragsverfahren für berechtigte Reisende.
Tourismus und Kurzurlaube
Staatsangehörige von Ländern, die auf der mexikanischen Liste "ohne Visumpflicht" stehen, können weiterhin zu touristischen Zwecken oder für einen Kurzaufenthalt nach Mexiko einreisen, wie dies derzeit der Fall ist. Für Staatsangehörige, die noch ein Visum benötigen, wird das Verfahren digitalisiert: Das Visum wird elektronisch erteilt, ohne dass ein Stempel im Reisepass erforderlich ist.
Vorübergehender oder ständiger Wohnsitz
Ein wesentlicher Teil der neuen Richtlinien betrifft die Finanzielle Kriterien für vorübergehende und dauerhafte Wohnsitze. Bisher wurde die Kreditwürdigkeit durch Multiplikation mit dem mexikanischen Mindestlohn berechnet. Die Konsuln müssen nun die "UMA" (Unit of Measurement and Update) verwenden, aber die Reform geht mit einer Erhöhung der UMA-Multiplikatoren einher - die erforderlichen Beträge werden daher im Großen und Ganzen an die aktuellen Anforderungen für 2025 angepasst. Sie werden weiterhin jedes Jahr steigen, wenn die UMA erhöht wird.
In der unmittelbaren Zukunft sind keine wesentlichen Änderungen der Beträge zu erwarten, die für den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit bei Anträgen im Jahr 2025 verlangt werden.
Die neuen Regeln vereinfachen bestimmte Verfahren und reduzieren die Anzahl der erforderlichen Verwaltungserklärungen für zeitweilig oder dauerhaft ansässige Personen, die eine Änderung ihrer persönlichen Situation bei der Einwanderungsbehörde melden.
Für welche Reisenden gilt das E-Visum?
Derzeit können die folgenden Nationalitäten ein E-Visum beantragen: 🇷🇺 Russland, 🇹🇷 Türkei, 🇺🇦 Ukraine. Das E-Visum ist 30 Tage lang gültig, für eine einfache Einreise. Die zulässige Aufenthaltsdauer beträgt 180 Tage.
Mehrere Staatsangehörige, darunter Europäer, Amerikaner, Kanadier und Engländer, sind von der Visumpflicht befreit. und können zu folgenden Reisezwecken nach Mexiko reisen: Tourismus, Business (180 Tage) und Transit (30 Tage).
Wenn Sie ein Reisender sind, dessen Staatsangehörigkeit ein Visum erfordert, können Sie sich an ein mexikanisches Konsulat oder Einwanderungsbüro wenden.
Anpassung der Konsulate
Es beginnt eine Übergangszeit, in der Konsulate und Einwanderungsbüros ihre Praktiken und Dokumente an die neuen Standards anpassen werden. Die Änderungen sollen ab August 2025 in Kraft treten..
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