Lettland verschärft seine Einreiseverfahren mit der Einführung einer neuen Anforderung für bestimmte internationale Reisende. Seit heute 1. September 2025Die Republik Lettland führt eine Reihe von Maßnahmen durch. Elektronische Reisegenehmigung (ETA) obligatorisch.
Die Entscheidung ist übereilt, da die Ankündigung der lettischen Regierung erst am 29. August erfolgte.

Diese nationale Maßnahme, die sich vom künftigen europäischen System unterscheidet ETIASDas Ziel dieses Systems ist es, die nationale Sicherheit und die Effektivität des Schutzes der Staatsgrenzen zu erhöhen, indem Risiken für die Sicherheit des Staates und der Öffentlichkeit erkannt und verhindert werden. Die beiden Systeme werden zunächst nebeneinander bestehen, und obwohl die Art und Weise ihrer künftigen Verknüpfung noch geklärt werden muss, ist es möglich, dass eine Periode der Vorübergehendes Zusammenleben existiert.
Was ist dieElektronische Reisegenehmigung (ETA) (ETA) für Lettland?
Die Elektronische Reisegenehmigung ist ein Dokument, das von der Regierung ausgestellt wird. Online-Formular erforderlich die die betreffenden ausländischen Staatsangehörigen vor ihrer Einreise nach Lettland vorlegen müssen. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Erklärung ist keine Einreiseerlaubnis und ersetzt nicht andere Reisevoraussetzungen wie z.B. ein gültiges Reisedokument.
Sein Hauptzweck besteht darin, Informationen über ankommende ausländische Staatsangehörige zu sammeln, insbesondere über diejenigen, die das Recht erworben haben, über ein anderes Land in den Schengen-Raum zu reisen. Nach der Einreichung erhält der Reisende eine Bestätigung, dass die Informationen eingegangen sind, und eine zweite E-Mail innerhalb von 48 Stunden nach der Einreichung, um den Antrag zu bestätigen. Sie sollten sich also 2-3 Tage vor Ihrer Ankunft in Lettland um die Einreise bemühen.
Wer ist von dieser neuen Verpflichtung betroffen?
Diese Erklärung richtet sich an Bürger eines Landes, die keine Mitglieder sind der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Organisation des Nordatlantikvertrags (NATO), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder der Föderativen Republik Brasilien, und die nicht im Besitz eines Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung der Republik Lettland sind..
Sie gilt insbesondere für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Visums sind. Gültiges Schengen-Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung, die nicht von Lettland ausgestellt wurde.sowie für Reisende einfach im Transit über das lettische Hoheitsgebiet. Die Russische Staatsbürger müssen das ETA-Formular ausfüllen, auch wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung aus einem anderen EU-Land wie Estland haben. Ukrainische Staatsbürger die nicht im Besitz eines von Lettland ausgestellten Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung sind, unterliegen ebenfalls dieser Verpflichtung.
Die Änderungen werden voraussichtlich vor allem Bürger aus Russland, Weißrussland, China und vielen asiatischen und afrikanischen Ländern wie Indien, Pakistan, Nigeria und Südafrika betreffen.
Wer ist von der Meldepflicht befreit?
Mehrere Kategorien von Personen sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Dazu gehören Bürger der EU-Mitgliedstaaten, des EWR, der NATO, der OECD, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder der Föderativen Republik Brasilien.
Andere Bürger bestimmter Länder sind ebenfalls befreit, z.B. Albanien, Australien, Kanada, Chile, Kolumbien, Südkorea, die Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Mexiko, Neuseeland, das Vereinigte Königreich und die Türkei, neben anderen aufgelisteten Nationen.
Ausländische Staatsangehörige mit einem Ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung, die von der Republik Lettland ausgestellt wurde. sind ebenfalls ausgenommen, ebenso wie Personen, die Immunität und Privilegien gemäß internationalem Recht genießen (insbesondere Diplomaten) oder die sich auf einer Kurzreise (einschließlich Transit) befinden, um offizielle Aufgaben wahrzunehmen oder technische Unterstützung für eine diplomatische oder konsularische Mission zu leisten.
DER Staatenlose sind ebenfalls von der Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung befreit. Schließlich müssen Personen, die vor dem 1. September 2025 nach Lettland eingereist sind und sich noch im Land befinden, das Formular nicht ausfüllen.
Wie und wann ist die ETA einzureichen?
Die Erklärung muss eingereicht werden online auf der offiziellen Website eta.gov.lv. Sie muss ausgefüllt werden mindestens 48 Stunden vor der geplanten Einreise in der Republik Lettland. Jeder ausländische Staatsangehörige muss die folgenden Angaben machen persönlichEs gibt jedoch Ausnahmen, z.B. für Minderjährige oder rechtlich unfähige Personen, deren Erklärung von einem gesetzlichen Vertreter eingereicht werden kann.
Wenn sich die ursprünglichen Pläne ändern, einschließlich der Art oder der Zeit der Einreise, muss mindestens 48 Stunden vor der Einreise eine neue Erklärung eingereicht werden.

Welche Informationen werden angefordert?
Das Formular verlangt die Angabe von Informationen wie persönliche Daten und die Daten des Reisepasses, der für die Reise verwendet wird. Die Reisenden müssen auch das Zweck der ReiseDie Dauer und Ort des geplanten AufenthaltsSie haben die Reiseplan und ihre Kontaktinformationen. Spezifische Informationen über die berufliche Laufbahn und politische Zugehörigkeit werden ebenfalls benötigt, einschließlich gewählter Ämter, die von der Person oder ihren Angehörigen innegehabt werden, Kandidaturen für Wahlen, derzeitiger oder früherer Status als Beamter des Staates oder einer lokalen Behörde sowie Dienst in den Streitkräften, Nachrichten- oder Sicherheitsdiensten, Grenzschutz, Zoll, Inneres, Justiz oder Außenpolitik (einschließlich diplomatischer Dienste). Die Staatspolizei, der Grenzschutz und die staatlichen Sicherheitsinstitutionen haben Zugang zu diesen Daten.
| Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung oder die Bereitstellung unvollständiger oder falscher Informationen kann zu einem Geldstrafe von bis zu 2.000 €.. Wenn Risiken für die Sicherheit des Staates oder der Öffentlichkeit identifiziert werden, werden die zuständigen staatlichen Institutionen die bestehenden rechtlichen Instrumente nutzen, um die Bedrohung abzuwenden, was die folgenden Maßnahmen einschließen kann Einschränkung der Fähigkeit der Person, nach Lettland einzureisen. |