Schengen-Raum: Was wir über ETIAS wissen

Wie wir Ihnen im Mai 2022 angekündigt habenEuropa steht kurz davor, eine gemeinsame elektronische Reisegenehmigung für den gesamten Schengen-Raum zu entwickeln. Nach einem Zeitraum von fünf Jahren, in dem die Mitgliedstaaten über die Einrichtung der Plattform verhandelt haben, soll die Entwicklung und Umsetzung 2024 beginnen, wobei die volle Funktionalität 2026 erreicht werden soll. Dies wurde durch die Verhandlungsergebnisse der Mitgliedsstaaten bestimmt.

Ein schrittweiser Wandel

Die Kommission schlägt vor, diese nationalen Portale schrittweise abzuschaffen und sie durch eine einzige Anwendungsplattform auf EU-Ebene zu ersetzen. Die Kommission hat sich dafür entschieden, den Mitgliedstaaten den Beitritt zu ermöglichen, sobald die Plattform einsatzbereit ist, spätestens jedoch fünf Jahre nach ihrer Einrichtung. Diese Übergangszeit wird es den Mitgliedsstaaten ermöglichen, ihre nationalen Tools schrittweise abzuschaffen und sich der EU-Plattform für die Beantragung von Visa flexibel anzuschließen.

Vereinfachte Prozesse

Die Online-Beantragung von europäischen Schengen-Visa wird über eine Online-Plattform für die Beantragung von Visa anstelle der traditionellen Papier-Visummarke möglich sein. Diese Änderung in der sicheren Bearbeitung und Integrität von Visa macht die Beantragung eines Schengen-Visums einfacher als je zuvor. Alternativ können die Antragsteller mit der EU-Visaplattform über die Chatbox der Anwendung und den Bereich F&A kommunizieren, um weitere Unterstützung zu erhalten.

Jeder Antragsteller kann ein Visum online beantragen. Sie müssen lediglich das Antragsformular ausfüllen, die Visagebühr bezahlen und die entsprechenden Belege beifügen. Das Schengen-Visum wird digital sein und somit nicht mehr physisch aussehen, so dass es gefälscht werden könnte. Die Antragsteller werden den Status ihrer Anträge über die Plattform überprüfen können und Benachrichtigungen über ihren Status erhalten. Sobald das Visum genehmigt wurde, können die Antragsteller online darauf zugreifen. Sie können ihr Visum bei Bedarf auch online verlängern.

Gleiche Voraussetzungen für die Einreise

Die vorgeschlagene Digitalisierung erleichtert zwar die Beantragung von Visa, ändert jedoch nichts an den Bedingungen, die für die Einreichung von Anträgen und deren anschließende Prüfung erfüllt sein müssen. Die Plattform wird von eu-LISA, der Agentur der Europäischen Union für den Betrieb und die Verwaltung von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht, aufgebaut und gepflegt werden. Der Ausschuss wird dafür verantwortlich sein, dass die allgemeinen Visainformationen auf der Plattform auf dem neuesten Stand sind. Die Schengen-Zone, die das Hauptreiseziel ist, wird für die Prüfung des Antrags zuständig sein.

Besonderheiten, die einen Antrag in Papierform erfordern

Visumantragsteller können weiterhin einen Papierantrag bei einem Konsulat oder einer Visumantragsstelle einreichen, wenn die digitale Unterstützung über die EU-Visumantragsplattform nicht ausreichend ist. Papieranträge für Familienangehörige von EU-/EWR-Bürgern, die Freizügigkeitsrechte genießen, können weiterhin gestellt werden. Einige Antragsteller müssen sich für eine zusätzliche Identifizierung in einem Konsulat oder einer Visumstelle melden, wenn ihre biometrischen Daten nicht mehr gültig sind. Die Terminvereinbarung erfolgt dann online. Es gelten auch besondere Regeln für humanitäre Gründe.

Für die Länder des Schengen-Raums bestimmt

Die vorgeschlagene Entscheidung gilt nicht für visumpflichtige DrittstaatsangehörigeDas bedeutet, dass Drittstaatsangehörige, die sich bis zu 90 Tage, aber nicht länger als 180 Tage im Schengen-Raum aufhalten möchten, ein herkömmliches Visum beantragen müssen und nicht für ETIAS in Frage kommen.

ETIAS muss von Drittstaatsangehörigen beantragt werden von der Visumspflicht befreit die aber eine Reisegenehmigung vor der Reise. Der Vorschlag wird nach seiner Abstimmung von 26 Ländern (darunter Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz) umgesetzt werden, von denen 22 das Schengen-Abkommen vollständig anwenden.

Irland, Bulgarien, Rumänien, Kroatien und Zypern wenden das Schengen-Abkommen nicht vollständig an und sind daher nicht vom ETIAS betroffen. Das bedeutet, dass Reisende, die in eines dieser fünf Länder reisen möchten, ein herkömmliches Visum beantragen müssen, um in die jeweiligen Gebiete einzureisen.

(Nicht erschöpfende) Liste der Länder, die für ETIAS in Frage kommen

Albanien, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei, Kanada, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Georgien, Grenada, Guatemala, Honduras, Hongkong, Israel, Japan, Kiribati, Macao, Nordmazedonien, Malaysia, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Moldawien, Montenegro, Neuseeland, Nicaragua, Palau, Panama, Paraguay, Peru, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent, Samoa, Serbien, Seychellen, Singapur, Solomon-Inseln, Südkorea, Taiwan, Timor-Leste, Tonga, Trinidad und Tobago, Tuvalu, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, Uruguay, Vanuatu, Venezuela.

Als CEO von Visamundi widme ich mich der Erleichterung internationaler Reisen, indem ich unseren Kunden dabei helfe, weltweit Visa zu erhalten. Indem ich mit den sich ständig ändernden Vorschriften Schritt halte, sorge ich dafür, dass unsere Agentur ein vertrauenswürdiger Pfeiler im Bereich der Visadienstleistungen ist.

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