Südkorea: K-ETA auch für die Insel Jeju

Touristen, die nach Jeju, dem nördlichsten Gebiet Koreas, reisen möchten, müssen ab dem 1. September eine K-ETA-Genehmigung beantragen.

Im August stellten die südkoreanischen Behörden fest, dass viele Ausländer, insbesondere Thailänder, die erleichterte Einreise nach Jeju, einer Insel im Süden der koreanischen Halbinsel, nutzten, um sich illegal im Land aufzuhalten. Die Generaldirektion für Einwanderung und Außenpolitik von Ministerium für Justiz kündigte an, dass sie das elektronische Reisegenehmigungssystem K-ETA für Ankünfte am Flughafen von Jeju, einer Insel, auf der ausländische Touristen seit jeher kein Visum benötigen, einführen wolle. Um die illegale Einwanderung zu bremsen und die internationale Ankunft in der Region zu regulieren, forderten sie jedoch ein elektronisches Reisegenehmigungssystem.

Als die elektronische Reisegenehmigung für Südkorea K-ETA im September 2021 eingeführt wurde, war sie Reisenden gewidmet, die kein Kurzzeitvisum benötigten, und schloss Besucher, die direkt und ausschließlich auf die Insel Jeju reisten, nicht ein. Von nun an wird auf das Visum verzichtet, aber eine K-ETA-Genehmigung wird für denselben Prozess wie für ein elektronisches Visum (e-Visa) benötigt.

Das südkoreanische Justizministerium gab heute auf seiner Website bekannt, dass das elektronische Reisegenehmigungssystem (K-ETA) in Jeju am 1. September für Personen verfügbar sein wird, die kein koreanisches Visum beantragen.

Die Insel Jeju wurde als Umweg für Ausländer genutzt, die die elektronische Reisegenehmigung K-ETA nicht nutzen konnten. Seit die Visumsfreiheit wieder eingeführt wurde, stellt das Ministerium klar, dass diese Entscheidung nicht mehr aufgeschoben werden konnte, auch wenn die örtlichen Tourismusfachleute um die Besucherzahlen auf der Insel fürchteten.

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