Shopping in Europa kann für Reisende, die außerhalb der Europäischen Union leben, sehr vorteilhaft sein. Diese können nämlich von einem Erstattung der Mehrwertsteuer (MwSt.) auf bestimmte Einkäufe, die sie während ihres Aufenthalts getätigt haben. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie diese Möglichkeit bei Ihrem Aufenthalt in Frankreich nutzen können.
Prinzip der Steuerbefreiung: Was ist das?
Für alle Reisenden, die außerhalb der Europäischen Union wohnen, ist die Steuerfreiheit hat das Recht, eine Erstattung der Mehrwertsteuer auf Einkäufe zu beantragen, die in der EU getätigt und bei der Rückkehr im persönlichen Gepäck mitgeführt werden. Dies kann zu erheblichen Einsparungen führen, da die Mehrwertsteuer in Frankreich beispielsweise 20% des Preises von Waren ausmacht.
Bedingungen für die Förderfähigkeit
Um von der Steuerbefreiung profitieren zu können, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
- Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union
- Einkäufe mit einem Mindestbetrag von 100,01 EUR pro Geschäft und Tag tätigen
- Gekaufte Artikel im persönlichen Gepäck mitnehmen, wenn man die EU verlässt
Sie müssen unbedingt einen Nachweis über Ihren Wohnsitz außerhalb der EU vorlegen, z. B. einen Reisepass, in dem Ihre Adresse im Ausland vermerkt ist, oder eine Bescheinigung über die Eintragung im Register der außerhalb Frankreichs ansässigen Franzosen, wenn in Ihrem französischen Reisepass eine französische Adresse vermerkt ist.
Das Verfahren der Steuerentlastung: Schritte, die zu befolgen sind
Zahlung und Erhalt des Verkaufsbelegs
Beim Einkaufen zahlen Sie den Preis inklusive Steuern (TTC). Anschließend stellt Ihnen der Händler oder sein vom Zoll zugelassener Partner einen elektronischer Verkaufsbeleg für Verkäufe ohne Mehrwertsteuer, die als Grundlage für Ihren Erstattungsantrag dient.
Validierung durch den Zoll
Bevor Sie die EU verlassen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie diesen Bordereau vom Zoll bestätigen lassen:
- Zeigen Sie es den Zollbehörden am Flughafen vor, bevor Sie Ihr Gepäck aufgeben.
- Achten Sie auf die gekauften Waren bei sich behalten für jede potenzielle Überprüfung durch Zollbeamte.
Sobald dieses Dokument validiert ist, wird der Prozess der Umsatzsteuererstattung aktiviert.
Erhalt der Rückerstattung
Es gibt zwei Möglichkeiten, die USt zu erstatten:
- Sofort am Flughafen an den dafür vorgesehenen Kiosken (vorbehaltlich der örtlichen Bestimmungen).
- Per Banküberweisung nach Rücksendung des bestätigten Lieferscheins an die vom Händler angegebene Adresse oder über ein zwischengeschaltetes Unternehmen.
Es ist wichtig, zu überprüfen, ob Verwaltungskosten vom Verkäufer oder Vermittler angewendet werden und wie hoch diese sind.
Tipps zur Maximierung Ihrer Rückzahlung
Käufe kumulieren
Ein intelligenter Weg, um die Mindestgrenze von 100,01 EUR zu erreichen, besteht darin Ihre Einkäufe bei einem Händler kumulieren oder online über vom Zoll zugelassene Wirtschaftsbeteiligte. Diese Methode erleichtert die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und ermöglicht eine Optimierung Ihres Erstattungsantrags.
Vergleichen Sie die Anbieter von Tax Free
Die Bearbeitungsgebühren können je nach Anbieter variieren. Einige erheben niedrigere Gebühren als andere. Eine vorheriger Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern kann den zurückgeforderten Betrag deutlich erhöhen.
Praktische Beispiele von Reisenden
Nehmen wir das Beispiel von John, einem Amerikaner, der normalerweise in den USA wohnt, aber regelmäßig geschäftlich nach Frankreich reist. Während eines Aufenthalts kauft er verschiedene Artikel für insgesamt 300 EUR. Dank des Duty-free-Verfahrens kann John etwa 50 EUR in Form einer Mehrwertsteuerrückerstattung zurückerhalten, wodurch sich die Gesamtkosten seines Einkaufs erheblich verringern.
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