Wie erhalte ich eine Aufnahmebescheinigung, um einen nichteuropäischen Ausländer in Frankreich zu beherbergen?

DER Unterkunftsbescheinigung, jetzt genannt AufnahmebestätigungIn Frankreich ist die Ausstellung eines Aufenthaltstitels für einen Nicht-EU-Ausländer, der für einen privaten oder familiären Aufenthalt von weniger als drei Monaten in das Land kommt, obligatorisch.

Mit diesem Dokument können die französischen Behörden überprüfen, ob die aufgenommene Person über Mindestwohnbedingungen verfügt und von einer Person betreut wird, die sich freiwillig und in voller Kenntnis der Sachlage in Frankreich aufhält. Die französische Regierung kann so sicher sein, dass die ausländische Person nicht in eine Roaming-Situation gerät bei seiner Ankunft, seinen Aufenthalt ausschließlich zu privaten oder familiären Besuchszwecken.

Sie ist nicht erforderlich für Personen, auf die einer der folgenden Fälle zutrifft:

  • Sie sind Schweizer/in oder Europäer/in.
  • Sie nehmen an touristischen Aktivitäten teil, die von einem Reisebüro organisiert werden.
  • Sie reisen aus medizinischen Gründen
  • Sie unternehmen Geschäftsreisen
  • Sie ziehen zu Ihrem ausländischen Ehepartner oder Elternteil (im Fall von minderjährigen Kindern), der im Rahmen der Familienzusammenführung eine Aufenthaltsgenehmigung für Frankreich hat.
  • Sie sind ein minderjähriges ausländisches Kind, das bis zu 90 Tage lang von einem französischen Elternteil abhängig ist.

Wie beantrage ich eine Aufnahmebescheinigung?

Der Antrag auf eine Unterkunftsbescheinigung muss von der Person durchgeführt werden, die den nichteuropäischen Ausländer beherbergen möchte in Frankreich. Dazu müssen Sie in die Rathaus seines WohnortesSie müssen die folgenden Dokumente mitbringen:

  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit
  • Dokument, das den Besitz, die Vermietung oder die Belegung der Unterkunft belegt, in der Sie den Besucher aufnehmen wollen
  • Aktuelle(r) wohnungsbezogene(r) Nachweis(e) des Wohnsitzes
  • Jedes Dokument, das Ihre finanziellen Mittel und Ihre Verpflichtung belegt, die Besucher/innen finanziell zu unterstützen, wenn sie nicht über ausreichende Mittel verfügen.
  • Alle Dokumente, die belegen, dass Sie in der Lage sind, Besucher unter normalen Wohnbedingungen aufzunehmen
  • Nachweis(e) über die Zahlung der Steuermarke
  • Wenn es sich um einen unbegleiteten Minderjährigen handelt : Es ist eine schriftliche Genehmigung der Eltern erforderlich, in der die Dauer und der Grund des Aufenthalts des Kindes angegeben sind.

Das Erhalten eines Hosting-Zertifikats ist nicht automatisch. Die Stadtverwaltung kann eine gründliche Überprüfung oder eine Überprüfung vor Ort durchführen, um sich zu vergewissern, dass die Unterkunft den Anforderungen entspricht und den Besucher beherbergen kann.

Die Bescheinigung über die Aufnahme kostet 30€ und die Zahlung erfolgt per SteuermarkeDiese können Sie online oder in einem Tabakladen erhalten. Einige Rathäuser akzeptieren auch die Zahlung per Kreditkarte.

Die Unterkunftsbescheinigung befreit nicht von der Visumspflicht

Der Besitz einer Unterkunftsbescheinigung entbindet einen Nicht-EU-Ausländer nicht von der Pflicht, einen Kurzzeitvisum um nach Frankreich einzureisen. Mit diesem Visum kann sie sich bis zu 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten.

Der Ausländer muss die Beherbergungsbescheinigung bei der Beantragung des Visums bei der französischen Botschaft oder dem französischen Konsulat in seinem Wohnsitzland vorlegen und mit dem Originaldokument und einer Kopie des Personalausweises des Beherbergers reisen.

Als CEO von Visamundi widme ich mich der Erleichterung internationaler Reisen, indem ich unseren Kunden dabei helfe, weltweit Visa zu erhalten. Indem ich mit den sich ständig ändernden Vorschriften Schritt halte, sorge ich dafür, dass unsere Agentur ein vertrauenswürdiger Pfeiler im Bereich der Visadienstleistungen ist.

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