DER Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist ein neues Verfahren, das von der Europäischen Union in der ersten Hälfte des Jahres 2023 eingeführt wird mit dem Ziel, die Außengrenzen des Schengen-Raums zu stärken und zu schützen.
Die Verwaltung und Kontrolle der Grenzen ist ein zunehmend besorgniserregendes Thema. Dieses Projekt war daher eine Priorität für die Europäische Union, um die Sicherheit der europäischen Bürger zu gewährleisten, Terrorismus sowie Kriminalität zu bekämpfen und die Migrationswellen zu kontrollieren.
➡️ Die Schaffung eines elektronischen Systems
Es ist ein innovatives Konzept, mit dem ein einheitliches Computersystem geschaffen wurde, das darauf abzielt, die Daten jeder Person zu erfassen, die in die Schengen-Zone reist. Es wird als Eingabe-/Ausgabesystem (EES). Es ermöglicht unter anderem die Kontrolle der zulässigen Aufenthaltsdauer jedes Reisenden.
➡️ Welcher Reisende ist von der EES-Kontrolle betroffen?
Alle Drittstaatsangehörigen und Nicht-EU-Bürger sind von dieser neuen Sicherheitsmaßnahme betroffen. Wenn Sie ein Kurz- oder Langzeitvisum erhalten haben oder sogar von der Visumspflicht befreit sind, werden Ihre Daten im Einreise-/Ausreisesystem gespeichert.
➡️ Wie und von wem werden diese Kontrollen durchgeführt?
Grenzschutzbeamte und Konsulatsbüros überwachen dieses neue Verfahren. Selbstbedienungs-Terminals werden Ihre Daten unter der Aufsicht eines kompetenten Beamten sammeln.
Mehrere Daten müssen in die Software eingegeben werden:
- Datum, Uhrzeit und Wegpunkt
- Eventuelle Benachrichtigung über eine Zugangsverweigerung
- Zulässige Höchstaufenthaltsdauer
- Eventuelle Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer
Sie müssen im Besitz aller Ihrer ReisedokumenteDie Einreise in das jeweilige Gebiet ist nur mit einem gültigen Reisepass möglich. In den meisten Fällen wird von Ihnen ein gültiger Reisepass verlangt, um in das jeweilige Gebiet einzureisen. Es kann auch sein, dass ein Foto von Ihnen gemacht wird, Ihre Fingerabdrücke genommen werden oder Sie nach Ihren Reisedokumenten (Visum, Aufenthaltsdatum...) gefragt werden.
➡️ Welche Behörden können auf die Daten zugreifen?
Die nationalen Behörden jedes EU-Mitgliedstaats können das EES konsultieren, um Daten einzugeben, zu ändern oder zu löschen. Bei diesen Behörden kann es sich um Grenzbehörden oder Personal handeln, das für Visa und Einwanderung zuständig ist. Dieser Zugang wird kontrolliert und muss begründet werden, wenn es sich um Prävention, Aufdeckung oder Untersuchung handelt. Ein entsprechender Antrag muss an EU-LISA gerichtet werden.
« Austritt aus dem europäischen ETIAS erneut verschoben, auf 2024 Kameruns Präsident unterzeichnet Dekret zur Einführung des elektronischen Visums »