Israel hat kürzlich angekündigt, die Pflicht zur elektronischen Reisegenehmigung (Electronic Travel Authorization, ETA-IL) für Reisende, die von der Visumspflicht befreit sind, aufzuschieben.. Ursprünglich für den Sommer 2024 geplant, diese Maßnahme wird nun am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Diese Entscheidung wurde getroffen, damit sich Fluggesellschaften und Reisende mit einer Verlängerung der Testphase besser auf diese neue Anforderung vorbereiten können.
Was ist ETA-IL?
Die ETA-IL ist eine elektronische Reisegenehmigung, die Staatsangehörige bestimmter Länder vor der Einreise nach Israel beantragen müssen. Dies betrifft Bürger aus Ländern, die derzeit für Kurzaufenthalte von der Visumpflicht befreit sind. Die ETA-IL berechtigt zum Aufenthalt in Israel für einen Zeitraum von maximal 90 Tage pro BesuchSie ist für mehrere Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren oder bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Reisepasses gültig, je nachdem, was zuerst eintritt.
Prozess der Antragstellung
Um eine ETA-IL zu erhalten, müssen Reisende ein Online-Formular ausfüllen auf dem Portal der Behörde für Zivilstand und Einwanderung (PIBA). Das Formular verlangt persönliche Informationen, Angaben zum Reisepass und Informationen über die geplante Reise. Sobald das Formular eingereicht wurde, wird eine Überprüfung durchgeführt und die Genehmigung wird in der Regel innerhalb von Minuten bis 72 Stunden per E-Mail versandt.
Kosten und Gültigkeit
Während der Pilotphase, die am 1. Juli 2024 begonnen hat, wird die ETA-IL ausgestellt kostenlos. Ab dem 1. Januar 2025 wird jedoch eine Gebühr von 25 NIS (7 €) wird für jeden Antrag angewendet. Die ETA-IL bleibt zwei Jahre lang gültig und erlaubt mehrere Einreisen nach Israel, wobei jeder Aufenthalt 90 Tage nicht überschreiten darf.
Merkmal | Detail |
---|---|
Datum des Inkrafttretens | 1. Januar 2025 |
Betroffene Länder | 99 Länder von der Visumspflicht befreit |
Dauer der Gültigkeit | 2 Jahre oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Passes |
Maximale Aufenthaltsdauer | 90 Tage pro Besuch |
Kosten | 25 NIS (ca. 7 USD) ab 2025 |
Pilotperiode | 1. Juli 2024 - 31. Dezember 2024 |
Antragsverfahren | Online über das PIBA-Portal |
Frist für die Bearbeitung | Einige Minuten bis 72 Stunden |
Betroffene Länder
Staatsangehörige der folgenden Länder müssen vor einer Reise nach Israel eine ETA-IL beantragen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie andere europäische Länder und einige außereuropäische Länder.
Die Verschiebung der verpflichtenden Einführung von ETA-IL auf Januar 2025 wurde hauptsächlich durch Anfragen von Fluggesellschaften begründet, die den Bedarf nach mehr Zeit für die Anpassung an das neue System äußerten. Diese Übergangszeit ermöglicht es auch den Reisenden, sich ohne unmittelbaren Zwang mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen.
« Belarus befreit 35 europäische Nationalitäten von der Visumspflicht ETA für Großbritannien hat bereits negative Auswirkungen auf Reisen »