Israel verschiebt seine ETA-IL-Verpflichtung auf Januar 2025

Israel hat kürzlich angekündigt, die Pflicht zur elektronischen Reisegenehmigung (Electronic Travel Authorization, ETA-IL) für Reisende, die von der Visumspflicht befreit sind, aufzuschieben.. Ursprünglich für den Sommer 2024 geplant, diese Maßnahme wird nun am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Diese Entscheidung wurde getroffen, damit sich Fluggesellschaften und Reisende mit einer Verlängerung der Testphase besser auf diese neue Anforderung vorbereiten können.

Was ist ETA-IL?

Die ETA-IL ist eine elektronische Reisegenehmigung, die Staatsangehörige bestimmter Länder vor der Einreise nach Israel beantragen müssen. Dies betrifft Bürger aus Ländern, die derzeit für Kurzaufenthalte von der Visumpflicht befreit sind. Die ETA-IL berechtigt zum Aufenthalt in Israel für einen Zeitraum von maximal 90 Tage pro BesuchSie ist für mehrere Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren oder bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Reisepasses gültig, je nachdem, was zuerst eintritt.

Prozess der Antragstellung

Um eine ETA-IL zu erhalten, müssen Reisende ein Online-Formular ausfüllen auf dem Portal der Behörde für Zivilstand und Einwanderung (PIBA). Das Formular verlangt persönliche Informationen, Angaben zum Reisepass und Informationen über die geplante Reise. Sobald das Formular eingereicht wurde, wird eine Überprüfung durchgeführt und die Genehmigung wird in der Regel innerhalb von Minuten bis 72 Stunden per E-Mail versandt.

Kosten und Gültigkeit

Während der Pilotphase, die am 1. Juli 2024 begonnen hat, wird die ETA-IL ausgestellt kostenlos. Ab dem 1. Januar 2025 wird jedoch eine Gebühr von 25 NIS (7 €) wird für jeden Antrag angewendet. Die ETA-IL bleibt zwei Jahre lang gültig und erlaubt mehrere Einreisen nach Israel, wobei jeder Aufenthalt 90 Tage nicht überschreiten darf.

Merkmal Detail
Datum des Inkrafttretens 1. Januar 2025
Betroffene Länder 99 Länder von der Visumspflicht befreit
Dauer der Gültigkeit 2 Jahre oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Passes
Maximale Aufenthaltsdauer 90 Tage pro Besuch
Kosten 25 NIS (ca. 7 USD) ab 2025
Pilotperiode 1. Juli 2024 - 31. Dezember 2024
Antragsverfahren Online über das PIBA-Portal
Frist für die Bearbeitung Einige Minuten bis 72 Stunden

Betroffene Länder

Staatsangehörige der folgenden Länder müssen vor einer Reise nach Israel eine ETA-IL beantragen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie andere europäische Länder und einige außereuropäische Länder.

Die Verschiebung der verpflichtenden Einführung von ETA-IL auf Januar 2025 wurde hauptsächlich durch Anfragen von Fluggesellschaften begründet, die den Bedarf nach mehr Zeit für die Anpassung an das neue System äußerten. Diese Übergangszeit ermöglicht es auch den Reisenden, sich ohne unmittelbaren Zwang mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen.

Die PIBA-Website zeigt den Aufschub der Verpflichtung an

Als CEO von Visamundi widme ich mich der Erleichterung internationaler Reisen, indem ich unseren Kunden dabei helfe, weltweit Visa zu erhalten. Indem ich mit den sich ständig ändernden Vorschriften Schritt halte, sorge ich dafür, dass unsere Agentur ein vertrauenswürdiger Pfeiler im Bereich der Visadienstleistungen ist.

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