Usbekistan hat kürzlich die Anforderungen an die Gültigkeit von Reisepässen für Reisende aus Ländern, die von der Visumspflicht befreit sind, geändert. Vor dieser Änderung war es ausreichend, dass der Reisepass des Reisenden zum Zeitpunkt der Einreise in Usbekistan gültig war. Jetzt wird jedoch verlangt, dass die Reisepässe gültig sind. mindestens 6 Monate nach dem Datum der Abreise aus Usbekistan.
Wichtige Änderung der Anforderungen an die Gültigkeit von Reisepässen
Bisher konnten Staatsangehörige mehrerer Länder, darunter Frankreich, Deutschland, das Vereinigte Königreich, die USA usw., ohne Visum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen nach Usbekistan einreisen, sofern ihr Reisepass zum Zeitpunkt der Einreise gültig war.
Dies bedeutet, dass der Reisepass bei der Einreise in das Land nur noch gültig sein musste. Nach der neuen Regelung muss der Reisepass jedoch mindestens 6 Monate gültig sein. über das Abreisedatum hinaus von Usbekistan. Dies bedeutet, dass ein Passagier, der das Land am 1. Juli verlässt, sicherstellen muss, dass sein Reisepass nicht vor dem 2. Januar des folgenden Jahres abgelaufen ist.
Warum diese Änderung?
Die Einführung dieser Anforderung zielt darauf ab, die Sicherheit zu erhöhen und die Standards an die internationale Praxis anzupassen. Die Maßnahme ermöglicht auch eine bessere Steuerung der Reiseströme, indem sichergestellt wird, dass Reisende, die sich in Usbekistan aufhalten, nach ihrer Abreise noch für einen ausreichend langen Zeitraum über gültige Reisedokumente verfügen, wodurch mögliche Probleme vermieden werden, wenn sie ihren Aufenthalt unerwartet verlängern oder bei der Ausreise zusätzliche Dokumente benötigen.
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