Spanien: Gesundheitsformular nicht mehr vorgeschrieben

Die spanischen Behörden haben angekündigt, dass ausländische Reisende bei ihrer Ankunft kein Formular für Gesundheitskontrollen mehr ausfüllen oder vorlegen müssen.

Die Nachricht wurde vom spanischen Gesundheitsministerium bekannt gegeben, und die Entscheidung trat am 20. September offiziell in Kraft.

Ab Dienstag, dem 20. September 2022, wird das Portal Spain Travel Health, sowohl die Website als auch die mobilen Anwendungen, nicht mehr in Betrieb sein. Es wird nicht mehr nötig sein, das Gesundheitskontrollformular auszufüllen, um nach Spanien zu reisen, oder den QR-Code am Ankunftsflughafen vorzuzeigen.", heißt es in der Erklärung des Gesundheitsministeriums.

Zuvor war das Formular für die Gesundheitskontrolle, das angab, ob ein Reisender geimpft, geheilt oder negativ auf COVID getestet worden war und beinhaltete weitere zusätzliche Informationen, musste vor der Ankunft in Spanien von allen Reisenden, die nicht im Besitz eines digitalen COVID-Zertifikats der EU waren, sowie von allen Reisenden, die nicht im Besitz eines von der EU genehmigten Zertifikats waren, online ausgefüllt werden.

Nach ihrer Ankunft in Spanien mussten Reisende das Dokument den Behörden des Flug- oder Seehafens vorlegen, um in das Land einreisen zu dürfen. Da die spanischen Behörden jedoch zu dem Schluss gekommen sind, dass eine solche Maßnahme nicht mehr notwendig ist, um die Ausbreitung von COVID-19 in einem günstigeren Umfeld zu kontrollieren, wurde das Dokument an die spanischen Behörden weitergeleitet. Das bedeutet also, dass alle Reisenden, unabhängig von ihrem Herkunftsland, das Formular nicht mehr ausfüllen müssen.

Obwohl Spanien die Pflicht zum Ausfüllen des Formulars für die Gesundheitskontrolle abgeschafft hat, haben die Behörden gerade bis zum 15. November die Pflicht verlängert, bei der Ankunft eine Impf-, Heilungs- oder Testbescheinigung vorzulegen (also ohne das Gesundheitsformular).

Darüber hinaus unterliegen Reisende während ihres Aufenthalts in Spanien auch der Pflicht, in Flugzeugen und Zügen eine Gesichtsmaske zu tragen. Dagegen gibt es keine solche Pflicht, wenn sie verschiedene öffentliche Orte besuchen.

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