Kenia: 7 Nationalitäten profitieren von einer Befreiung von den ETA-Gebühren

Die kenianische Regierung hat kürzlich beschlossen, Staatsangehörigen aus sieben Ländern, darunter einem Land in Europa, die Gebühr für die elektronische Reisegenehmigung (ETA) für die Einreise in das Land zu erlassen.

Länder, die von den ETA-Gebühren befreit sind

Neben derSüdafrikaDie anderen Länder, die von der ETA-Gebühr befreit sind, sind: Deutschland, Frankreich und Italien.Äthiopien, l'Eritrea, DER Kongo-BrazzavilleDie Komoren, DER Mosambik Und San Marin. Laut einem Memorandum des kenianischen Innenministeriums und der Einwanderungsbehörde haben diese Länder mit dem ostafrikanischen Staat Abkommen über die Abschaffung der Visumspflicht geschlossen oder bilaterale Abkommen über die Befreiung von der Visumspflicht unterzeichnet.

Verfahren zur Erlangung einer ETA bleibt obligatorisch

Obwohl Staatsangehörige dieser sieben Länder von der Zahlung der ETA-Gebühren befreit sind, sie müssen dieses Dokument immer vor ihrer Einreise nach Kenia einholen. Die ETA ist 90 Tage gültig und muss jedes Mal beantragt werden, wenn Reisende in das Land einreisen. Dazu müssen Reisende die digitale Plattform www.etakenya.go.ke besuchen oder über eine private Agentur, die an diese Verfahren gewöhnt ist, einreisen. Es ist wichtig zu beachten, dass Mitglieder der Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC) unterliegen diesen Formalitäten nicht und müssen daher keine ETA beantragen.

Für andere Nationalitäten beträgt die ETA-Gebühr 30 USD (27 €) pro Antrag und sind nicht erstattungsfähig. Das Verfahren kann vollständig online über die oben genannte Website durchgeführt werden. Die ETA muss beantragt werden vor die Einreise in das Land und ist für alle Ausländer, die nach Kenia reisen möchten, mit Ausnahme der oben genannten Personen, vorgeschrieben.

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