Ab heute können Sie das elektronische Visum für Reisen nach Japan beantragen. Diese Reiseformalität war seit dem 11. Oktober 2022 aufgrund von Reisebeschränkungen ausgesetzt worden und betrifft nur wenige Reisende.
Diese Formalität ist noch recht neu, denn im Sommer 2022 wurde das Regierungsportal Japan e-Visa ins Leben gerufen und für mehrere Nationalitäten geöffnet, damit sie ihre Visa online beantragen können. Das System befindet sich noch in der Entwicklung und soll in Kürze auch für andere Länder geöffnet werden.
Welche Länder kommen in Frage?
Bisher haben die 11 folgende Nationalitäten können das e-Visa beantragen : Brasilien, Brasilien, Kanada, Kambodscha, Saudi-Arabien, Mongolei, Königreich, Singapur, Südafrika, Taiwan, Vereinigte Arabische Emirate, USA
Das elektronische Touristenvisum ist für die einfache Einreise bestimmt und erlaubt einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Es kann innerhalb von drei Monaten ab dem Tag nach dem Ausstellungsdatum verwendet werden. Viele Reisende sind von der Visumpflicht befreit, insbesondere Europäer, die sich 90 Tage lang aufhalten können, ohne ein Visum zu beantragen. Da dieser Schritt neu ist, kündigen die Behörden an, dass die Liste der Länder, die für das e-Visum in Frage kommen, bald um weitere Nationalitäten ergänzt werden könnte.
Wie formuliere ich einen Antrag?
Gehen Sie einfach auf den Regierungsportal Japan e-VisaFolgen Sie den einzelnen Schritten und füllen Sie das Formular aus. Einige Reisende können den Antrag online abschließen und die Konsulatsgebühren mit ihrer Kreditkarte bezahlen. Andere wiederum werden möglicherweise von den Behörden aufgefordert, eine japanische Einwanderungsbehörde aufzusuchen, um die Zahlung zu tätigen. Diese Information wird Ihnen beim Ausfüllen des Formulars mitgeteilt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 22 € für einen Antrag. Die Genehmigung kann Ihnen innerhalb von 5 Tagen nach Ihrem Antrag per E-Mail mitgeteilt werden.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Reise erfüllt sein?
Bei internationalen und vollständig geimpften Reisenden wird von Ihnen kein PCR-Test verlangt. Andernfalls, wenn Sie keine erste Dosis erhalten haben oder nicht alle drei Dosen verabreicht wurden, müssen Sie vor der Abreise einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Das Ergebnis muss ins Englische oder Japanische übersetzt werden. Achten Sie darauf, dass Sie über Dokumente verfügen, die vom japanischen Gesundheitsministerium akzeptiert werden. Diese Gesundheitseinschränkungen werden voraussichtlich am 8. Mai aufgehoben, vorbehaltlich der Entwicklung der Pandemie.
Vergessen Sie nicht, sich einige Tage vor Ihrer Abreise auf dem Portal Visit Japan Web.
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