Reisegenehmigung für die Einreise nach Lettland beantragen

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Seit dem 1. September 2025 verlangt Lettland von Staatsangehörigen zahlreicher Länder eine elektronische Reiseerklärung, die ETA. Sie wird online ausgefüllt, spätestens 48 Stunden vor der Einreise ins Land, Transit inbegriffen. Bürger von 52 Ländern sind davon befreit, darunter die der Europäischen Union; alle anderen Reisenden müssen sie einreichen, selbst wenn sie ein Visum oder einen Aufenthaltstitel eines anderen Schengen-Staates besitzen. Hier erfahren Sie, wer betroffen ist und wie Sie vorgehen.

01 · Das Wichtigste

Die lettische ETA im Überblick

Seit dem 1. September 2025

Die Erklärung ist für nicht befreite Reisende Pflicht. Sie beruht heute auf Artikel 12 des lettischen Einwanderungsgesetzes, das seit dem 15. September 2026 in Kraft ist.

48 Stunden vorher

Die Erklärung muss spätestens 48 Stunden vor der Einreise nach Lettland eingereicht werden, und zwar für jede Reise.

Kostenlos

Das offizielle Portal sieht keine Zahlung vor.

Die lettische ETA ist ein Online-Formular. Die übermittelten Angaben fließen in das Informationssystem zur Gefahrenabwehr des lettischen Staates ein. Die Staatspolizei, der Staatliche Grenzschutz und die Sicherheitsdienste können sie einsehen.

Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail und 48 Stunden später eine zweite Benachrichtigung über die Registrierung. Es ist keine Entscheidung abzuwarten: Die Erklärung wird registriert, nicht geprüft.

Eine ETA ersetzt kein Visum

Laut lettischem Außenministerium ist die Erklärung keine Einreisegenehmigung. Wenn Ihre Staatsangehörigkeit der Schengen-Visumpflicht unterliegt, müssen Sie das Visum weiterhin beantragen. Die ETA ist eine Pflicht, die zu den üblichen Einreisevoraussetzungen hinzukommt.

02 · Voraussetzungen

Wer muss die ETA ausfüllen, und wer ist befreit?

Die Erklärung betrifft alle ausländischen Staatsangehörigen, die weder ein Visum noch einen Aufenthaltstitel von Lettland besitzen, es sei denn, sie stammen aus einem der befreiten Länder. Sie gilt auch bei einem reinen Transit durch Lettland.

Befreite KategorieDetails
Staatsangehörige von 52 LändernStaaten der Europäischen Union, der NATO, der OECD und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie die Schweiz, Andorra, Brasilien, Monaco, San Marino und der Vatikan. Darunter: Australien, Chile, Costa Rica, Israel, Japan, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Neuseeland, Südkorea, die Türkei, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten.
Inhaber eines lettischen Visums oder AufenthaltstitelsNur von Lettland ausgestellte Dokumente.
Diplomaten und offizielle MissionenPersonen, die diplomatische Immunität genießen, sowie Personen, die kurzzeitig, Transit inbegriffen, für eine offizielle Funktion oder technische Unterstützung bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung oder einer internationalen Organisation einreisen.

Quelle: lettisches Einwanderungsgesetz, Artikel 12, und lettisches Außenministerium.

Gut zu wissen

Die Liste der befreiten Länder ist im Gesetz nicht namentlich aufgeführt: Sie ergibt sich aus der Mitgliedschaft in der EU, der NATO, der OECD und dem EWR. Tritt ein Land einer dieser Organisationen bei, werden seine Staatsangehörigen befreit.

Das lettische Außenministerium nennt außerdem Sonderfälle: Nichtbürger Estlands sind befreit, russische Staatsangehörige jedoch nicht, selbst wenn sie in Estland einen Aufenthaltstitel oder den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in der EU besitzen. Bestimmte Staatenlose sind ebenfalls befreit, je nachdem, welches Land ihnen diesen Status zuerkannt hat.

Ein Schengen-Visum oder Aufenthaltstitel eines anderen Landes befreit nicht

Chinesische, indische, marokkanische oder südafrikanische Reisende, die ein von einem anderen Land ausgestelltes Schengen-Visum besitzen oder in einem anderen Staat der Europäischen Union wohnen, müssen vor der Einreise nach Lettland die ETA einreichen. Nur lettische Visa und Aufenthaltstitel befreien davon.

03 · Das Verfahren

So reichen Sie die lettische ETA ein, Schritt für Schritt

  1. 1
    Prüfen, ob Sie betroffen sind

    Prüfen Sie Ihre Staatsangehörigkeit anhand der Liste der befreiten Länder sowie das Land, das Ihr Visum oder Ihren Aufenthaltstitel ausgestellt hat.

  2. 2
    Angaben vorbereiten

    Reisepass, Daten und Ort des Aufenthalts, Reiseroute, Kontaktdaten sowie Antworten zu etwaigen Wahlämtern, öffentlichen Ämtern oder militärischen Funktionen.

  3. 3
    Erklärung online ausfüllen

    Spätestens 48 Stunden vor der Einreise nach Lettland. Das Formular ist auf Englisch oder Lettisch verfügbar.

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  4. 4
    Bestätigungen erhalten

    Eine E-Mail bestätigt das Absenden, 48 Stunden später folgt eine Benachrichtigung über die Registrierung. Bewahren Sie beide für Ihre Reise auf.

Praktischer Tipp

Das Portal funktioniert mit Chrome, Safari, Edge oder Firefox. In den integrierten Browsern von Apps (zum Beispiel bei einem aus Telegram geöffneten Link) funktioniert es nicht: Öffnen Sie es in Ihrem gewohnten Browser.

04 · Das Formular

Die erforderlichen Angaben

Was Sie angeben müssen
  • Ihre Identität und Ihr ReisepassFür den Schengen-Raum muss der Reisepass mindestens 3 Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig sein.
  • Den Reisezweck
  • Die geplanten Daten und den Ort des Aufenthalts
  • Die Reiseroute
  • Ihre Kontaktdaten
  • Wahlämter, die Sie oder Ihre Angehörigen innehaben, sowie etwaige Kandidaturen bei einer Wahl
  • Ihren aktuellen oder früheren Status als Amtsträger des Staates oder einer Gebietskörperschaft
  • Ihren aktuellen oder früheren Dienst in den Streitkräften, den Nachrichtendiensten, dem Grenzschutz, dem Zoll oder in Diensten des Innern, der Justiz oder der auswärtigen Angelegenheiten

Es müssen keine Belege hochgeladen werden: Die Erklärung beruht auf den Angaben, die Sie eingeben. Antworten Sie genau, denn eine unvollständige oder falsche Erklärung begründet Ihre verwaltungsrechtliche Haftung.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

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